Hallo!
Ich möchte folgende Frage möglichst pragmatisch beantwortet haben. Bitte keine grundsätzliche Diskussion über außerordentliche Kündigungen/Sonderkündigungen. Danke
Hat ein Netzbetreiber das Recht, die bei Vertragsabschluß subventionierte Hardeware (Handy, Internetmodem usw.) bei einer SoKü von einem Kunden zurückzufordern?
Ist es rechtens, daß der Netzbetreiber in diesem Fall völlig frei in seiner Entscheidung ist? Der Netzbetreiber gibt auch keinerlei Hinweise in seinen AGB für einen solchen Fall...
Gibt es eine rechtliche Vorgabe, nach der der Hardwarekauf bei Vertragsabschluß ein eigentständiger Vertrag ist, der bei einer SoKü nicht mehr von Relevanz ist und damit rückgängig gemacht werden kann?
Mich würden - falls es diese denn gibt - einschlägige rechtliche Vorgaben (Gesetzesstellen ) interessieren bzw. auch erfolgte Urteile von Gerichten.
Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrungen in dieser Hinsicht bzw. kann sein Wissen hier kurz kundtun. Ich würde mich sehr freuen und bedanke mich.
Gruß, smarty24
P.S.: Die Suche zu SoKü findet natürlich extrem viel, jedoch liegt der Themenschwerpunkt meist woanders. Auch Google kann bei dieser speziellen Frage nicht helfen...