Schadenersatzklage u./o. Unterlassungsklage möglich?

  • Hi Leute,


    heute mal in etwas heikleres Thema:


    Also ich hatte mit noch jemand nen Clan. Der Clan ist erbrochen, aufgrund von Websitenmeinungsverschiedenheiten. Jetzt habe ich 2 Domains:
    1. natogaming.com und 2. nato-clan.tk
    natogaming.com kostet mich was, nato-clan.tk nicht.


    Jetzt meint er, dass ich die Domain nato-clan.tk an ihn abgeben muss, bzw. sie nicht auf ne leere Seite umlegen darf, weil sie ja quasi dem Clan NATO gehört und nicht mir (ist aber auf ne private E-Mail Addy von mir registriert).


    Außerdem hat er folgendes gemeint:
    Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der Clanbezeichnung Nato und Nordatlantische Terror Organisation/ North Atlantic Terror Organisation in allen Schreibweisen und Abkürzungen untersagt ist.
    Alle Verstöße dagegen werde ich mit einer Schadenersatzklage u./o.
    Unterlassungsklage verfolgen.


    Jetzt wollte ich mal fragen, ob er sowas überhaupt machen kann? Denn die Abkürzung NATO kann doch wirklich jeder haben und auch an dem Namen ist nicht's gesichert (also kein e.V., etc.)


    Danke schonmal im Voraus,


    Lord EX

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • *g*
    Hat tatsächlich IRGENDJEMAND bisher Titelschutz für diesen Clan beantragt? Wurde eine Marke registriert? Seid/wart Ihr jemals ein eingetragener Verein?

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Die Frage ist doch ganz einfach:
    Auf welche Person ist den die Hauptdomain registriert?
    Derjenige müßte das Recht über das gesamte Domainpaket haben.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Das sind alles Weiterleitungsdomains.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Ja gut aber wie ich eben gesehen habe, ist die Domain auf eine Person registriert und die hat das Sagen!

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Eigentlich ist es doch ganz einfach, wie sie alle schon so schön gesagt haben.
    denic.de --> domain eingeben --> dieser Person gehört die Domain.
    Ihr habt ja wohl keine e.V. o.ä. ?


    Diese wäre im Fall das Falles zu verklagen, etc. Aus deiner Schreibweise entnehme ich, dass das deine Domain ist. Sie gehört dir. Anders ist es mit der TK Domain. du hast nur das "free" paket. Jeder der die paar $ pro jahr zahlen möchte, kann die Domain ohne Probleme übernehmen. Dir gehört diese Domain eben nicht. Diese "Free-Domains" von Tokelau (?) sind keine echten Domains, sondern nur weiterleitungen. Sie gehören weiterhin Tokelau...


    Fraglich aber, ob der Begriff "NATO" als Domainname eingesetzt werden darf... Allgemein meine ich...

  • Euer Nato-Clan existiert nur, wenn er auch irgendeine Rechtsform hat. Wenn ihr euch nur zum Spaß und Vergnügen so nennt, dann kann ihm (dem Clan) natürlich so oder so nichts gehören, da er keine natürliche oder juristische Person ist.


    Wenn, wie du gesagt hat, an eurem Namen nichts gesichert ist, dann kann ja nur ein etwaiger Rechteinhaber (die Nato z.B. :D ) gegen irgendetwas vorgehen.

  • Dein Ansprechpartner befindet sich doch gleich in unmittelbarer Nähe von Dir: http://www.epo.org


    Dort kannst Du eine sogenannte Wortmarke beantragen und fortan sind jedliche Domainstreitigkeiten passé. ;) Habe das schon mit Kollegen gemacht...


    Ob allerdings ein Name, der die Begriffe "Nato" und "Terror" enthält wirklich sittlich ist und zum guten Geschmack gehört mögen andere entscheiden. Aber ich glaube sowieso, daß Du die Wortmarke nicht bezahlen willst wenn Du nichtmal die paar $$$ für die .tk-Domain ausgibst... :rolleyes:


    Mein Tipp: Vergiss es einfach und reg Dich nicht darüber auf, das ist es nicht wert...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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