ZitatOriginal geschrieben von Alterius Gawain
Gilt das nicht nur bei Kindern bis einschließlich 6 Jahren und ist danach umgekehrt? Sprich nur, wenn die Aufsichtsperson nachweisen kann, dass sie Ihre Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat springt die Versicherung fuers Kind ein?
Nein, denn wo keine Aufsichtspflicht verletzt ist, ist ja nach meinem Verständnis auch keine Haftung der Eltern/Aufsichtspersonen. Dann haftet - bei Einsichtsfähigkeit - das Kind selbst oder wenn diese fehlt und/oder das Kind das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, dann haftet keiner.
Hier habe ich noch etwas dazu gefunden ...