Rechtliche Frage zur Windows-Installation

  • Hi Leute,


    ich habe noch eine DOSe hier stehen, auf die ich XP aufspielen möchte. Dummerweise habe ich eine Home-Edition, die mit einem TARGA-Rechner ausgeliefert wurde, aber ich habe den Key nicht mehr und an den Rechner komme ich nicht ran.


    Dann habe ich hier einen Laptop, der mit XP home ausgeliefert wurde, aber auf dem zur Zeit Linux läuft. Diese Version läuft auch nur auf dem Laptop, da Recovery-Version.


    Da ich ja XP auf der Dose haben wollte, habe ich den Key von der Recovery-Version genommen. Ist das legal? Wie gesagt - beide CDs gehören mir, ich habe nur den Key getauscht. :confused:


    Nochmal:

    CD I (Code unbekannt), CD II (Code abc) => Installation: CD I mit Code abc

    ist das korrekt?

  • Rein rechtlich darfst du mit 2 Keys 2 Rechner installieren. Demnach hast du also einen Targa-Rechner mit Key1 und einen anderen Rechner mit Key2 installiert. Die XP-Installation auf dem Laptop hast du ja gelöscht? Ansonsten wären es nämlich 3 Installationen (ob genutzt oder nicht, ist egal).


    M$ hat mal in der EULA versucht, diese Praxis einzuschränken, ebenso den Verkauf der gebundelten OS-Versionen. Dies wurde aber durch Gerichte wieder gekippt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • nene, ich habe nur 1x Windows installiert, nämlich die Targa-CD mit dem Recovery-CD-Key.


    Also ist das erlaubt (rein rechtlich meine ich)?

  • huhu mein pumelchen ;)


    1. wirst du mit der Targa version so oder so nicht glücklich, denn wie du sagst ist es eine recover dings da, und die prüfen meist die Hardware ab, ob es sich um den zugehörigen PC handelt.


    2. rechtlich ist es ok, denn "Windowds" ist normal nicht an Hardware gebunden. Aber zu 98% funzt das e nicht ;) Wegen recover


    3. den key, schau mal hinten an dem PC gehäuse, dort werden die gerne mal aufgeklebt.


  • Erstmal: Was heisst hier pumelchen?! Ich bin vorteilhaft entwickelt aber nicht pummelig - ich glaub es geht los! :D


    1: falsch, wie ich sagte, habe ich eine recovery-CD. Damit ist nicht die Targa gemeint.


    2: siehe 1


    3: wie gesagt - an den Code der Targa-CD komme ich nicht - deshalb habe ich zu dem Code der Recovery-CD gegriffen.


    Ergo: Ich bin dick - du bist doof. Wir sollten zusammen auftreten *g*

  • doch an den code kommst du



    auf der windows cd gibts so ne datei die öffnest du mit dem editor und dann siehst du den key schau mal bei google habs grad vergessen

  • Und wo soll diese Datei sein? Ich habe schon recht lange gegoogelt, aber bis jetzt nur eine SW gefunden, die mir den für die Installation verwendeten Schlüssel anzeigt - das hilft mir nicht weiter.

  • mh - ich habe den Eindruck ich rede spanisch - ich habe den Recovery-Key genommen - der geht auch. Ich will wissen ob das rechtlich vertretbar und in Ordnung ist oder nicht.

  • hmmm also wenn du den key nur einmal in verwendung hast, ist es schon mal ok,
    nur das es sich ja um eine beigabe version handelt, die ja auch nur zu dem PC "eigentlich" gehört, wird es schon wieder rechtlich schwer, ob es ok ist...
    die CD ist bei dem Windoof kram "fast" wumpe, der key ist ja das wichtige.

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