zu booner:
Man könnte sich Stundenlang um diese Bezeichnung "Nokia Tastaturmatte" streiten. Mein Patentanwalt sieht da keine Probleme. Schließlich steht dahinter "im Original Look". Durch diese Bezeichnung wird es eindeutig, dass es sich "nicht" um Original Nokia handelt. Ob das Irreführend ist oder nicht, dass überlasse ich lieber dem Leser!
Wie kommst Du darauf, dass wir nicht unversichert versenden?? Ich habe den Eindruck, dass Du uns mit jemand verwechselst. Wir haben noch nie einen Kunden, wegen Nichterhalt auf unsere AGBs verwiesen. Und wo bitte soll das in unseren AGBs stehen??? (Kopfschütteln)
Die "eidesstattliche Erklärung" wird verlangt! Das stimmt. Aber wo ist das Problem, bitte? Es ist doch unser Recht so was zu verlangen! Schließlich müssen wir ja auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen, warum wir dem Kunden eine neue Lieferung abgeschickt haben!
Also, wenn jemand schon einen Mahnbescheid schickt, dann bitte richtig! Oder gehörst Du zu den Personen, die einen Mahnbescheid akzeptieren, obwohl die gar nicht gegen Dich gerichtet ist?