Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?

  • Hallo erstmal


    Heute habe ich mal eine Frage bezüglich einer
    Strafe wegen eines Unfalls.


    Kurz zum Unfallhergang:


    Ein guter Kumpel von mir fuhr hinter einem Bus
    und zwei Autos her. Er war auf dem Weg zur Arbeit.
    Die zwei Autos überholten den Bus, mein Kumpel
    hinterher. Er dachte es sei frei. Doch leider hat es
    nur den vorderen zwei Autos gereicht, den Bus zu
    überholen.
    Mein Freund stieß frontal mit einem entgegen
    kommenden Kleintransporter zusammen. Er zog
    sich dabei schwere Wirbelsäulenverletzungen zu
    ( ein Wirbel ganz gebrochen, zwei angebrochen,
    hat aber Gefühl in den Beinen ).
    Außerdem hat es ihm die Nase fast ganz abgerissen.
    Diese konnte aber von einem Spezialisten wieder
    angenäht werden.
    Der Unfallgegner hat sich das Sprunggelenk und
    das Becken gebrochen.
    Beide Autos natürlich Totalschaden.
    Meinem Freund tut es unendlich leid, was passiert
    ist. Jetzt kann man aber nichts mehr ändern.


    Meine Frage wäre jetzt, was kommt an Strafe auf
    ihn zu. Geldstrafe ist nicht so wichtig. Mich und
    meinen Kumpel interessiert mehr der Führerschein.


    -Also, er gibt natürlich ganz klar zu, dass er schuldig
    ist.
    -Es war kein Alkohol oder andere Drogen im Spiel.
    -Er war nicht zu spät dran für die Arbeit. Das fragte
    die Polizei , um zu wissen, ob er deswegen zu
    risikofreudig gefahren war.


    Was vielleicht auch noch mitzurechnen wäre: Er hat
    eine Landwirtschaft zu Hause. Deswegen ist der
    Führerschein sehr wichtig für ihn.


    Kann mir hier irgendwer etwas zur Dauer des Führer-
    scheinentzugs sagen. Oft sind hier ja Juristen oder
    ähnliches unterwegs.
    Und noch was.
    Er ist schuld, es tut ihm leid und er steht dazu!


    Ich hoffe jemand weiß bescheid. Danke schon mal.



    CU Hul:)

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Hul
    Er dachte es sei frei


    Von solchen Aussagen bekomme ich soooo einen Hals.


    "Er dachte es sei frei......"
    Seit wann guckt man nicht mehr im Strassenverkehr?


    Stell dir mal vor ein Motorradfahrer wäre ihm entgegen gekommen.
    Frotalzusammenstoß....., der wäre jetzt tod!


    Das einzigste was jetzt von belangen ist, ist zu wissen ob der Führerschein weg bleibt?
    In solchen Fällen kann man nur hoffen das der Führerschein lange weg bleibt.


    Ach ja:
    Er hatte es ja nichtmal eilig....., das ist noch viel schlimmer.

  • Re: Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Dreamboy3


    Ach ja:
    Er hatte es ja nichtmal eilig....., das ist noch viel schlimmer.


    Wäre es eine Rechtfertigung für ein solches Manöver???


    Unfälle passieren leider, in diesem Fall (ich bin kein Jurist) handelt es sich IMO um Körperverletzung, d.h. der schuldige muss mit einem demenstprechenden Verfahren rechnen, da ist der Führerschein plötzlich nicht mehr das Wichtigste!

  • Re: Re: Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von daywalker2000


    Wäre es eine Rechtfertigung für ein solches Manöver???




    Hast recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Aber da wäre wenigstens noch ein Grund gewesen.
    Auch wenn es kein sinnvoller (sinnvoll kann man eigentlich auch nicht sagen) Grund wäre.
    Aber wenigstens ein ganz kleines bisschen verstädlich.
    Die Betonung liegt auf "ein ganz kleins bisschen"

  • Zitat

    Aber da wäre wenigstens noch ein Grund gewesen.


    Und da kriege ich einen dicken Hals :flop:


    Ich hab im Rettungsdienst genug Leute gesehen, die es alle mal eilig hatten. Plötzlich war bei denen der Zeitdruck nur noch unwichtig.


    Denkt darüber mal nach

    Neue Erhebung der Krankenkassen-Verbände:
    Die Zahl der Intelligenzallergiker nimmt erschreckend zu !

  • Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Hul


    Heute habe ich mal eine Frage bezüglich einer
    Strafe wegen eines Unfalls.


    Namd !


    Das mit dem Führerschein wuerd mir jetzt noch mal gar keinen Kopf machen - die Zivilklage (Körperverletzung, ich wuerd sogar grob fahrlaessig sagen) die da auf Ihn zurollt, mit Schadensersatz, Schmerzensgeld, usw. duerfte Ihm wesentlich mehr zu schaffen machen als ein evtl. Führerscheinentzug. Da bei sowas meist auch keine Versicherung zahlt (wegen der Fahrlaessigkeit) duerfte dein Freund mit ziemlicher Sicherheit ziemlich ruiniert sein. Arztkosten (die Krankenkasse des Gegners wird in so nem Falle wahrscheinlich Regress stellen), Verdienstausfaelle, usw, usw... Da kommt schnell mal ne ordentlich 6 stellige Summe zusammen...


    Ganz davon abgesehen aber:
    Wer sowas macht, sollte meiner Meinung nach den Führerschein für immer abgeben muessen.
    Gut, jedem kann mal was passieren, ich hab auch schon bloede Aktionen hinter mir, aber irgendwo muss einfach die Grenze sein.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Ich auch. Und immer noch.
    Natürlich habe ich auch keinerlei Verständnis für solche Aktionen.
    Aber es ist nun mal passiert. Soll ich ihm auch noch den Kopf
    abreißen.
    Ich will es ja auch nicht irgendwie beschönigen. Hab mich vielleicht
    auch im Ausgangsposting nicht immer so ausgedrückt.
    Ich hätte auch schreiben können:
    Kann mir jemand sagen, ob dieser A**** den Führerschein wenigstens
    für immer weg hat und ein Krüppel bleibt?
    Aber es ist nun mal ein sehr guter Kumpel. Vielleicht würdet Ihr da
    auch ein klein wenig anders reagieren.


    Charlie_D
    Danke für Deine Auskunft. So ähnlich habe ich es mir auch gedacht.


    CU Hul


    P.S. Gibt es nicht auch ein Forum, in dem man etwas Näheres
    erfahren kann. Oder weiß noch jemand mehr?

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Moin,
    ich melde mich einfach mal wieder.


    Zuallererst wünsche ich allen Unfallbeteiligten, das sie sobald als möglich wieder völllig genesen und es keine Komplikationen bei der Wiedergesundung gibt.


    Ich möchte auf den Punkt des Fahrverbotes zu sprechen kommen. IMHO liegt hier doch fahrlässige Körperverletzung vor. Wenn das so festgestellt wird. ist die Pappe wohl erstmal ein Jahr im Panzerschrank des Landratsamtes. Und ob eine Wiedererteilung dann erfolgt, wird sich bei einer MPU herausstellen. Das das dann nicht ganz so einfach wird, bei einem derartigen Unfallhergang die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu belegen, lässt sich, glaube, ich nachvollziehen.


    cu

  • Hul:


    Sicherlich hab ich nicht gemeint, das Du Deinen Freund hier niedermachen sollst!
    Ich bezog meine Aussage auf das Posting von Dreamboy3, mit dem ich nicht ganz konform gehe.
    Es kann doch nicht sein, das die Aussage: "Hatte es halt eilig" auch nur den kleinsten Anlaß gibt, waghalsige Mannöver durchzuführen, mit der man sich und andere gefährdet!


    Ich befürchte, Dein Freund wird sich wohl leider auch gesundheitlich nicht sofort wieder ans Steuer setzen können, drücke aber allen Beteiligten die Daumen, das sie schnell wieder auf die Beine kommen.

    Neue Erhebung der Krankenkassen-Verbände:
    Die Zahl der Intelligenzallergiker nimmt erschreckend zu !

  • Re: Re: Unfall-Wie lange Führerscheinentzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    (...) die Zivilklage (Körperverletzung, ich wuerd sogar grob fahrlaessig sagen) die da auf Ihn zurollt, mit Schadensersatz, Schmerzensgeld, usw. duerfte Ihm wesentlich mehr zu schaffen machen als ein evtl. Führerscheinentzug. Da bei sowas meist auch keine Versicherung zahlt (wegen der Fahrlaessigkeit) duerfte dein Freund mit ziemlicher Sicherheit ziemlich ruiniert sein. Arztkosten (die Krankenkasse des Gegners wird in so nem Falle wahrscheinlich Regress stellen), Verdienstausfaelle, usw, usw... Da kommt schnell mal ne ordentlich 6 stellige Summe zusammen...

    Ich waere mir da gar nicht mal so sicher, dass das Ganze als grob fahrlaessig angesehen werden muss.
    Ein Vorsatz ist dem Verunfallten sicherlich nicht zu unterstellen, und dass er sich fatal verschaetzt hat (was den Abstand zum Entgegenkommenden angeht), gereicht imho nicht zur Einstufung in die grobe Fahrlaessigkeit.


    Und bei "normaler" Fahrlaessigkeit zahlt die Versicherung auf jeden Fall, da das ihr ureigenster Sinn und Zweck ist.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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