Hallo,
hoffe, die Kindergeld-Experten können mir weiter helfen.
Wieder einmal kam das alljährliche Schreiben von der Familienkasse, in dem eine Studienbescheinigung gefordert wird. Diesmal wurde darauf hingewiesen, dass mein Studium aufgrund den ihnen vorliegenden Hinweisen jetzt im März endet. Sollte es länger dauern, müsste ich dies wieder anhand des Abschlusszeugnisses nachweisen.
Vorausgesezt, alles klappt, mache im Mai mein Examen. Da ich aber erst im August mit dem Referendariat beginne, würde ich gerne im Juni und Juli noch Kindergeld beziehen.
Habe kurz nach Beginn des Studiums, jedoch noch ein Doppelstudium (kein Zweitstudium !) beantrag, das ich allerdings nicht zu Ende führen werde.
Meine Frage: verwirke ich Anspruch auf Kindergeld nach dem ersten Abschluss oder gelte ich weiterhin als in Ausbildung, wenn ich noch immer für einen Studiengang immatrikuliert bin ?
Besten Dank fürs Lesen