Kindergeld nach Examen ?

  • Hallo,


    hoffe, die Kindergeld-Experten können mir weiter helfen.


    Wieder einmal kam das alljährliche Schreiben von der Familienkasse, in dem eine Studienbescheinigung gefordert wird. Diesmal wurde darauf hingewiesen, dass mein Studium aufgrund den ihnen vorliegenden Hinweisen jetzt im März endet. Sollte es länger dauern, müsste ich dies wieder anhand des Abschlusszeugnisses nachweisen.


    Vorausgesezt, alles klappt, mache im Mai mein Examen. Da ich aber erst im August mit dem Referendariat beginne, würde ich gerne im Juni und Juli noch Kindergeld beziehen.


    Habe kurz nach Beginn des Studiums, jedoch noch ein Doppelstudium (kein Zweitstudium !) beantrag, das ich allerdings nicht zu Ende führen werde.


    Meine Frage: verwirke ich Anspruch auf Kindergeld nach dem ersten Abschluss oder gelte ich weiterhin als in Ausbildung, wenn ich noch immer für einen Studiengang immatrikuliert bin ?


    Besten Dank fürs Lesen :)

  • @ stefan
    das is so nich ganz richtig.
    wenn man schon eine ausbildung gemacht hat und dann noch studiert, kann man im studium auch noch kindergeld bekommen!
    das kommt immer drauf an wie mans anstellt ;)


    Gruß LL

  • Zitat

    Original geschrieben von latina-lady
    das kommt immer drauf an wie mans anstellt ;)


    Und wie stellt man's am besten an ? :)

  • Zitat

    Original geschrieben von latina-lady das kommt immer drauf an wie mans anstellt ;)


    Ja neeee, is klaaaaa :rolleyes:

  • Re: Kindergeld nach Examen ?



    Was studierst du? Kommt doch bestimmt noch ein zweites Examen?


    Ich denke mal das genrell das Einkommen im Referendariat schon kindergeldschädlich sein dürfte (falls ein Anspruch auf KiGe bestünde).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mal ne ähnliche Frage:


    Ich mache gerade meine Examen und bin auch schon zum 31.3. exmatrikuliert, hab mich aber zum neuen Semester an einer anderen Uni eingeschrieben um weiterhin die Studentenvorteile zu nutzen (nein, ich nehme niemanden einen Studienplatz weg - waren zulassungsfreie Studiengänge).


    Ist es möglich, für dieses "Zweitstudium" noch Kindergeld zu bekommen? "Angestrebter" Abschluß ist Magister.

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  • Hallo,
    wo leben wir eigentlich? Da fragen fast 30jährige nach Kindergeld, wobei die anderen schon fragen, ob es mit 30 nicht schon bald Rente gibt?

    Grüße aus Alpen !

  • Hm, wie ist das nun eigentlich? Irgendwas gab es doch Neues. Wird nun Das Nettoeinkommen angesetzt? Kann man das so pauschal sagen?


    Oder darf ich da nur bestimmte Abgaben abziehen?


    Es gab ja irgendwie dieses Urteil.....

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  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Hm, wie ist das nun eigentlich? Irgendwas gab es doch Neues. Wird nun Das Nettoeinkommen angesetzt? Kann man das so pauschal sagen?


    Oder darf ich da nur bestimmte Abgaben abziehen?


    Es gab ja irgendwie dieses Urteil.....


    Nein, die Summe der Bruttoeinkünfte und Bruttobezüge abzüglich der geleisteten SV-Beiträge. Vgl. auch meine Sig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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