ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Da ich das Gerät schon länger besitze ,so wäre bei mir der 20. 04 der zugesagte Auszahlungstermin gewesen!
Hat der Stroman eigentlich ein Jahr dazu genannt??
SCNR
Also inzwischen ist das echt nicht mehr feierlich. Unverschämtheit... :mad: Frist setzen, wenn verstrichen Mahnbescheid, oder ggf. gleich zum Anwalt.