Die lagen sicherlich nur drum, da doch noch alles offen stand, ob Geräte nun kommen oder nicht. Wenn keine Lieferzusagen existieren, würde ich auch nicht munter Verträge freischalten lassen und erst nachher Kopf darüber machen, wie dem Vertragsnehmer nur das Gerät beschaffen solle. Von daher war das schon ganz ok so.
Was mich eher interessiert ist, wie denn mit den Leuten umgegangen wird, die jetzt anstatt des Gerätes, eine Auszahlung haben wollen? Bekommen die jetzt die Auszahlung oder das zu Beginn bestellte Gerät?