Das Beste S700 Angebot

  • Zitat

    Original geschrieben von Sparhandy



    Die Kunden die bereits aktiviert wurden erhalten selbstverständlich die Ware. Bitte aber auch hier noch etwas Geduld!


    Das war nicht die Antwort zur Frage!!! Sondern mit welcher IMEI wurden die Verträge aktiviert!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sparhandy
    Bitte haltet Euch bis dhin noch still.


    Okay,
    werde Euch nicht mit Mails oder Anrufen bombadieren,aber das Wort ( falls dies gemeint ist) werde ich mir hier im Forum nicht verbieten lassen. ;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von surfi12
    Das war nicht die Antwort zur Frage!!! Sondern mit welcher IMEI wurden die Verträge aktiviert!?

    Die IMEI ist zur Aktivierung der Verträge nicht nötig, nur für das Startgeschenk:

    Zitat

    Original geschrieben von Sparhandy
    Die vorliegenden Anträge können derzeit nicht aktiviert werden, da für das Startgeschenk (6 Monate keine Grundgebühr) eine IMEI Nummer eingegeben werden muss.

    Und das kann doch noch bis 4 (?) Wochen nach Vertragsbeginn erfolgen. Außerdem zeigt das doch, daß sich Sparhandy um dieses Startgeschenk kümmert, man das also nicht selbst machen muß. :top:


    Also janz ruuuuhich ... :cool:


    Axelchen


    P.S.: Für alle, die das Handy sowieso weiterverkaufen wollen, ist die nur begrenzte Verfügbarkeit doch gar keine so schlechte Nachricht, so fallen die Preise wenigstens nicht so weit durch ein Überangebot! :D

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Hi all,


    zum Thema Rücktritt ein Gedanke:


    Hier wird immer von 14 Tagen gesprochen, einer hat die für mich wilden Theorien mit Beantragung sofort oder mit Angabe eines Datums beschrieben.


    Dies alles scheint mir nicht schlüssig und praktikabel. Wie soll ich als juristischer Laie den Unterschied zwischen sofort und Eintragung eines Termins in Bezug auf das Rücktrittsrecht erkennen können. Eine Erklärung dazu auf dem Antrag hab ich nicht gesehen. Und wenn jemand dieses Recht ausser Kraft setzen will, muss er das genauestens erklären. So zumindest nach meinem Rechtsverständnis.


    Und in dem Zitat zum Rücktritt steht 14 Tage nach Vertragsabschluss.


    Ich habe einen ANTRAG ausgefüllt. Dieser Antrag muss von in diesem Falle von Sparhandy oder Debitel angenommen werden. Und dann erst ist der Vertrag abgeschlossen! Und der Vertragsabschluss ist dann vollzogen, wenn der Lieferant mir seinen Willen (hier die Annahme des Antrags) bekundet hat. Also läuft für mich die Rücktrittsfrist mit der Annahme los, nicht mit dem Ausfüllen des Antrags.


    Das ist übrigens nur meine private Meinung.


    Grüße
    babapapa

  • Naja dann muss ich dich drauf hinweisen das es auf der ersten Seite des Vertrages gestanden hat ;) Die hast du sogar unterschrieben...



    fett und deutlich und nicht als Unterpunkt ;)

  • Bin leider nicht daheim und habe hier nur einen quälend langsamen Internetanschluß an einem völlig verkrüppelten Uralt-PC zur Verfügung. Meine Bitte daher:


    Kann jemand nachschauen, ob in den Debitel - AGB (im Hinblick auf die §§ 146 ff BGB) das Thema "Bindung des Kunden an seinen Antrag" (oder so ähnlich formuliert) geregelt ist? Insbesondere die Nennung eines Zeitraumes (z.B. 10 Tage) wäre hier interessant.


  • Irgendwie bin ich momentan total verwirrt. Ich habe ja am 03.03. den Vertrag gefaxt, mit Aktivierungsdatum 23.3., das 14tägige Rücktrittsrecht endet ja nun aber morgen und so wie es aussieht werde ich in den nächsten Tagen nicht die Möglichkeit haben mal eben nen Fax mit ner Rücktrittserklärung schicken können, dies ist im Grunde auch garnicht meine Absicht, denn ich will das Handy ja haben! Nur, was ist denn, wenn Sparhandy das Handy nun garnicht mehr in der benötigten Menge bekommt, sitze ich dann auf einmal auf nem Vertrag ohne Handy? Da sparhandy ja auf jeden Fall heute noch antworten will bitte ich ihn doch auch auf diese Fragen einzugehen.


    p.s.: das es eine enorme Resonanz auf dieses Angebot geben würde hätte sparhandy von Anfang an klar sein müssen und er hätte sofort als sich Probleme abzeichneten das Angebot, bzw die Annahme von Anträgen beschränken müssen, stattdessen hat er nochmals darauf hingewiese das Anträge bis Ende März möglich sind :mad: . Ich will sparhandy nicht zuviele Vorwürfe machen, möchte aber mal dezent andeuten das er sich schon jetzt Gedanken drüber machen sollte wie er bei hoffentlich doch noch erfolgreichen Abschluss den Kunden wenigstens die die Zahlung der versprochenen insgesamt 60€ schnellstmöglich abwickeln kann, und nicht erst einige Monate später wie es hier ja auch schon mal in Verbindung mit anderen Aktionen angedeutet wurde.
    Nochmal : Ich finde es klasse wenn jemand überhaupt solche Aktionen anbietet, allerdings sollte auch vorher klar sein das man dieses überhaupt auch bewältigen kann, sonst handelt man sich nur den Unmut seeeeeeeeehr vieler User ein. Bin auf jeden Fall froh, das ich nicht versucht habe nen Freund der unsicher war mit sanfter Gewalt zum Abschluss zu überreden, im Endeffekt hätte ich dann noch Stress mit dem....



  • ... was nichts anderes als eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften ist.


    Ein (Debitel) noch nicht zugegangenes Angebot des Kunden (etwa eines, das von Sparhandy auf Kundenwunsch hin 14 Tage lang "zurückgehalten" wurde) kann auch ohne spezielles gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. §§ 312d, 355 BGB) nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. § 130 I 2 BGB) widerrufen werden.


    Gemäß § 312d II letzter Hs. BGB beginnt bei Dienstleistungen der Lauf der Widerrufsfrist nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


    Weiter ist eine "Mitwirkung" des Verbrauchers, um sein Widerrufsrecht zu "erhalten", nirgendwo im Gesetz vorgesehen.



    In diesen AGB von debitel habe ich nichts von einer Annahmefrist gefunden...


    Vielleicht waren aber auch die paar Bier zuviel :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.






  • Könntest Ihr eventuell mal nachfragen, ob Ihr anstelle des S700i auch das Motorola v3 Razor eventuell als Ersatz anbieten könnt, wenn das schneller lieferbar wäre?



    Das Debitel Wilkommensschreiben habe ich auch schon erhalten. Soll ich über den online link jetzt schon die Grundgebührbefreiung beantrage oder nicht? Was würdet Ihr denn machen?

  • Hmm, hab zwar nicht das S700i bestellt sondern das 6230+X-Box, aber ich hab auch noch keine meldung bekommen. keine mail von debitel, nichts :(
    und den vertrag hatte ich letzten montag abgeschickt.
    und der support hat auf meine mail von gestern auch noch nich geantwortet :(

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