ZitatOriginal geschrieben von Anwalta
Fazit: im Grunde braucht man keinen schriftlichen Vertrag
Was dann aber automatisch die Nachfrage nach Anwälten steigen lässt.
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ZitatOriginal geschrieben von Anwalta
Fazit: im Grunde braucht man keinen schriftlichen Vertrag
Was dann aber automatisch die Nachfrage nach Anwälten steigen lässt.
Der war nicht schlecht.
Abe stimmt doch nicht, weil:
1. es steht alles im Gesetz und
2. Die Arbeitgeber informieren sich doch alle vor schriftlichen Verträgen und
3. werden dann nur das, was im Gesetz steht oder noch weniger zugestehen.
Und d a n n werden wir meist beschäftigt
Anwalta
ach ja, dass ist der unterschied zwischen theorie und praxis.
du hast natürlich in allen punkten recht.
aber wenn es mal zur diskussion kommt, macht ein schriftliches dokument das leben halt viel einfacher (und verhindert im zweifelsfall auch eine gerichtliche auseinandersetzung).
ferner zwingt ein schriftstück den ag, nocheinmal, sich mit der materie auseinanderzusetzen und ist vielleicht ein weiterer anstoss, doch einen schriftlichen vertrag aufzusetzen.
Man sollte die sozialen / kommunikativen abläufe bei der ganzen sache nicht unterschätzen!
@sys:
Vielleicht liest Du Dir mal die Frage genau durch.
Es geht um die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage ein mündlicher Arbeitsvertrag steht.
Und so ist meine Antwort: auf einer gesicherten. Die Frau hat auch ohne schriftlichen Vertrag ihre Ansprüche. Um mehr ging es doch nicht
ZitatOriginal geschrieben von T-bold47
Was ist denn bei einer Vertragsverlängerung nach einer Befristung? Meine Frau hat einen Vertrag bis zum 30.09, der angeblich bis zum 31.12. verlängert werden soll. Wie läuft das da genau? Besteht die Möglichkeit, das sich der Vertrag stillschweigend auf unbefristet verlängert?:)
Bis jetzt gibt es ja nur die Aussage, das der Vertrag verlängert werden soll und das erstmal wg. allg. Einstellungstop nur bis Jahrenende.
Also bei einem befristeten Vertrag läuft dieser mit der vereinbarten Zeit aus. (Meist steht eine Klausel drin "Das AV endet mit Ablauf zum xx.09.02 ohne das es einer Kündigung bedarf...")
Wenn ihr nicht explizit ein Vertrag zur Verlängerung vorgelegt wird (auf eine mündl. Aussage kann man sich nur bedingt verlassen...") wäre für sie das AV damit erstmal erledigt.
Eine stillschweigende Verlängerung würde z.B. erfolgen wenn sie nach Ablauf des AV wieder arbeiten geht und nicht nach Hause geschickt wird.
Dann würde es ein unbefristetes AV werden.
Und man darf befristete AV`s nur unter bestimmten Vorraussetzungen und nicht beliebig oft verlängern.
Ach ja und noch mal zu der ursprünglichen Frage:
Google mal unter dem Stichwort "Faktisches Arbeitsverhältnis" da bekommst Du eigentlich alle Antworten die Du brauchst.
Gruß
CH
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Ach ja und noch mal zu der ursprünglichen Frage:
Google mal unter dem Stichwort "Faktisches Arbeitsverhältnis" da bekommst Du eigentlich alle Antworten die Du brauchst.
Gruß
CH
Das paßt hier doch wohl überhaupt nicht! Gemäß den Fundstellen von Google.de liegt ein faktisches Arbeitsverhältnis dann vor, wenn ein solches nur tatsächlich besteht, nicht aber rechtlich (weil der Arbeitsvertrag etwa angefochten wurde oder schon nach §§ 134, 138 unwirksam ist). Hier jedoch liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag offenbar vor.
Unabhängig davon: Erwähnenswert in diesem Thread ist auch das NachweisG.
Jein also es passt nicht genau auf die Fragestellung aber man findet in diesem Bereich auch Artikel zu dem "Was ist denn ein fakt. AV und was nicht" bzw. "Was ist mit AV`s ohne Schriftform"
Wenn man unter "AV ohne Schriftform" findet man zwar auch was aber ich habe bei suchen gleich auf den ersten 2 Pages Fragen + Antworten zu der Fragestellung gefunden.
CH
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