Arbeit ohne schriftlichen Vertrag?

  • Hallo,


    wie schaut das rechtliche Verhältnis bei Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aus?


    Der Fall:
    Meine Frau steht seit ca. 3,5 Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis. Trotz mehrmaliger Nachfrage um einen schriftlichen Arbeitsvertrag vertröstet der Chef sie weiterhin und gibt als Grund an, er habe keine Zeit einen Vertrag aufzusetzen. Der mündlich vereinbarte Lohn wird regelmäßig ausgezahlt.


    Auf welcher rechtlichen Basis steht dieses Arbeitsverhältnis?
    Wie schaut es mit Bestimmungen hinsichtlich Urlaubstagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksamen Leistungen, Kündigungsfristen etc. aus?
    Stellt eine fehlende schriftliche Vereinbarung ein Kündigungsgrund dar?


    Gruß! Kromi

    Wer oder was ist eigentlich Nachbars Lumpi und warum ist er so spitz?

  • Bei einem Arbeitsvertrag ist IMHO die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben.
    Jedoch sollten die Gründe klar sein, warum man trotzdem darauf bestehen sollte. Was schriftlich fixiert ist, kann später nicht mehr zu Problemen führen.

  • Auf jeden Fall sollte aber darauf geachtet werden, dass der Chef auch die Lohnnebenkosten bezahlt, man also eine korrekte Lohnabrechnung bekommt.


    Einem Arbeitskollegen ist es bei seinem ehemaligen Chef mal bei einer mündlich abgesprochenen Lohnerhöhung passiert, dass der Chef auf den Lohnabrechnungen weiterhin nur den alten Lohn angegeben hat (und selbst den nicht korrekt sondern davon nur 60%). Somit musste er weniger Abgaben leisten. Die Lohnabrechnungen hat der Mitarbeiter nicht gesehen und bei seiner Kündigung weil das Geld ausblieb verweigerte der Chef dann die Auszahlung der letzten paar Monatsgehälter. Vor Gericht begründete er das dann damit, dass das Arbeitsentgelt nur der Höhe auf den Lohnabrechnunge entspräche, der Rest sei (monatelang!!!) als Vorschuss gezahlt worden. Vor Gericht kam er dann aber doch nicht durch, nur hat sich das ganze fürchterlich gezogen.


    Ansonsten kann man natürlich auch ohne schriftlichen Vertrag arbeiten, mit Vertrag ist man aber auf der sicheren Seite.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also ich hab mal vor Jahren nen Ferienjob in nem Baumarkt gehabt. Dort hat wirklich jeder ohne schriftl. Vertrag gearbeitet!
    Ist natürlich ein Problen wenn es zu streiteren bzw. vor Gericht geht. Was hat man dann als AN für beweise?!


    Aber heut zu tage ist schon viel mist möglich, ne bekannte von mir hatte nach nem einstellungsgespräch hier in berlin bei nem Call Center angefangen, nach 14 Tagen Arbeit war immer noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben worden. Als Sie mehrmals nachfragte wurde ihr dann ganz frech gesagt das sie morgen nicht mehr kommen brauch.... Die 14 Tage hat sie "natürlich" nicht bezahlt bekommen.
    Dinge gibs...

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Im Grunde genommen steht alles im Gesetz, so dass ein schriftlicher AV nicht nötig ist.


    Der wirkliche Nachteil: Nach Bundesurlaubsgesetz stehen einem 24 Urlaubstage zu. Da man aber meist nur 5 Tage arbeitet pro Woche und das Gesetz von 6 (!) Tagen rechnet, gibt es nur 24 / 6 * 5 = 20 Tage Urlaub.


    Um da besseres zu regeln, sollte man ev. den Urlaub schnell schriftlich fixieren.


    Davon abgesehen: in welcher Branche arbeitet sie? Es gibt schließlich ein paar Branchen, in denen allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten. Poste doch mal die Branche.


    Kündigungsfristen etc pp stehen im BGB. Sie kann mit vierwöchiger Frist ohne Angabe von Gründen zum 15. oder Monatsende kündigen.


    Mit Weihnachts- und Uralubsgeld wird es natürlich nichts ohne Vereinbarung, es sei denn, es wäre eine Branche mit allgeimgültigem Tarifvertrag. Das muss der Chef aber auch nicht im schriftlichen Vertrag regeln, wenn er nicht will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Also ich hab mal vor Jahren nen Ferienjob in nem Baumarkt gehabt. Dort hat wirklich jeder ohne schriftl. Vertrag gearbeitet!
    Ist natürlich ein Problen wenn es zu streiteren bzw. vor Gericht geht. Was hat man dann als AN für beweise?!


    Aber heut zu tage ist schon viel mist möglich, ne bekannte von mir hatte nach nem einstellungsgespräch hier in berlin bei nem Call Center angefangen, nach 14 Tagen Arbeit war immer noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben worden. Als Sie mehrmals nachfragte wurde ihr dann ganz frech gesagt das sie morgen nicht mehr kommen brauch.... Die 14 Tage hat sie "natürlich" nicht bezahlt bekommen.
    Dinge gibs...


    Ich hab 2 Jahre in einem Callcenter gearbeitet und habe nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Immmerhin habe ich ein ordentliches korrektes Arbeitszeugnis bekommen, von daher war ich damit auch zufrieden.

  • Ich bin in der alten Firma mit einem Jahresvertrag angefangen und hab irgendwann ein Schreiben erhalten, das ich mich ab sofort in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis befinde:) Hat immerhin für sieben Jahre Betriebszugehörigkeit gereicht.


    Was ist denn bei einer Vertragsverlängerung nach einer Befristung? Meine Frau hat einen Vertrag bis zum 30.09, der angeblich bis zum 31.12. verlängert werden soll. Wie läuft das da genau? Besteht die Möglichkeit, das sich der Vertrag stillschweigend auf unbefristet verlängert?:)


    Bis jetzt gibt es ja nur die Aussage, das der Vertrag verlängert werden soll und das erstmal wg. allg. Einstellungstop nur bis Jahrenende.

  • Hi,
    wie schon erwaehnt, ist die muendliche Abrede bei einem Arbeitsverhaeltnis moeglich (theoretisch sogar das schluessige Handeln, also ohne irgendein Wortwechsel).
    Im Streitfall gilt alles, was Ihr in Papierform habt als Beweis fuer das Arbeitsverhaeltnis und die dazugehoerigen Abreden. Dazu gehoeren Stundenlisten (ganz egal, ob in Formularen, EDV oder auf Bierdeckeln), Telefon-Gesprachsnotizen (dafuer muss der Name des Gespraechpartners, das Datum die Uhrzeit und eine kurze Zusammenfassung des Inhalts/Ergebnisses aufgefuehrt sein).
    Es ist natuerlich empfehlenswert soviel wie moeglich schriftlich zu fixieren.
    Ich habe ueber zwei Jahre ohne "Vertrag" als Werkstudent gearbeitet. Die Papierlage war ein A4-Schmier-Blatt, wo Kommen- und Gehzeiten standen, Stundensatzvereinbarungen standen obenrechts mit Datum und Unterschrift beider Beteiligten, ebenso stand darauf, dass ich waerend der Semesterferien 2,5Tage pro Monat Urlaub bei einer 5TageWoche ansammle.


    Lt. Aussage des Rechtsanwalts, der am Schluss meine letzten beiden Monatsloehne eintreiben durfte, ist das eine absolut ausreichende Papierlage.


    Jegliche Notizen Deinerseits muessen ausreichend glaubwuerdig (was ich also bei den Gespraechsnotizen geschrieben habe) sein, dann sind sie sowas aehnliches wie eine eidesstattliche Versicherung und damit werden sie zur Wahrheit. Das gleiche gilt fuer eine (auch heimlich gefuehrte) Stundenliste mit Kommen- und Gehzeiten.


    Der_Mond: selbst in Deinem Fall haette sich mit Hilfe solcher Listen und Protokolle danach noch Geld eintreiben lassen, weil das ein ausreichender Beleg fuer eine Arbeitstaetigkeit ist. Aber daran denkt natuerlich keiner, und es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.


    cu
    XlF

  • Klarheit schaffen


    Hallo,


    ich kenne Leute, die seit jahrzehnten ohne Vertrag arbeiten. Es häng halt immer com Arbeitgeber ab. Fall DU den AG nicht genau kennst oder irgendwelche noch so kleinen Zweifel an der Aufrichtigkeit bestehen, solltest Du einfach die Rahmendaten Deines Vetrages kurz formulieren (Lohn, Urlaub, Kündigungsfrist) und dies bei der Personabteiluing / bei Deinem Chef abgeben und Dir den Eingang bestätigen lassen. (Stempel / Unterschrift genügt).


    Im Zweifelsfall hast Du etwas schriftliches und ersparst Dir viele Diskussionen.



    Gruesse
    MAM

  • @sys: das ist nicht richtig, abgesehen vielleicht vom Urlaub, wenn man längeren will, als das Gesetz als Mindestmaß vorschreibt.


    Fristen etc pp stehen alle im Gesetz. Die Arbeitsverträge geben doch nur das wieder.


    Höhe des Lohnes steht doch schon fest: sie arbeitet doch schon 3,5 Monate. Da gibt es mit gar nichts Beweisprobleme.


    BTW: habe selbst nur einen Arbeitsvertrag, der eine einzige Sache regelt:


    1. Haftungsfragen, falls ein Kollege Mist macht - und das braucht man wohl nur in den Beratungsberufen.


    2. Urlaub, und das ist nicht mal nötig.


    Fazit: im Grunde braucht man keinen schriftlichen Vertrag.


    Auch Kündigungsschutz u.ä. ist eh alles im Gesetz geregelt.

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