Hallo
ich hab bei Google leider nichts finden können, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn eine Klausur am PC geschrieben wird (Fach: Programmierung) und der Rechner ständig unverschuldet abstürzt.
In meinem Fall hat mich der Rechner in einer 90 Min. Klausur 6 mal gefragt, ob ich dem Herrn Gates eine Mail über die Sche*** schicken möchten :mad:
Durch die damit verbundenen neustarts und wiederherstellen noch nicht gespeicherter Sachen, sowie die geistige Belastung wird sich wahrscheinlich massiv aufs Ergebnis auswirken.
Der Le(e)(h)rkörper wollte mir , bzw hat es sogar getan, unterstellen, das ich selbst schuld wär, wenn solche Probleme autreten würden.
System: schulisch gestellter PC, mit so einer "Unterrichtsoberfläche" und MS Visusal Studio .NET.
Hab ich da irgendeine Rechtliche Handhabe, das Ergebis, ggf sogar die ganze Klausur anzufechten?. Steht dazu was in der ASchO?
Danke Gruss A.