Person verhaftet, wie mehr rauskriegen ?

  • Guten Morgen !


    Folgendes: habe gestern mit einer Bekannten getextet und sie meinte sie wäre nicht gut drauf, da ihr Freund wohl vor zwei Wochen verhaftet worden wäre. Sie weiß aber weder warum, noch wo er jetzt ist oder sonst irgendwas... Sie war zu der Zeit auf der Arbeit, er hat ihren Eltern einen kurzen Brief und einer ihrer Freundinnen eine SMS geschrieben das wohl ein Haftbefehl wegen einer Sache von vor zwei Jahren vorläge und er für ein halbes bis ein Jahr weg sei, er wolle sich aber nochmal melden. Das ist bis jetzt nicht passiert... Sie hat schon bei der Polizei nachgefragt, die wollen ihr aber nichts sagen das sie "nur" die Freundin ist (ist also so gesehen nicht mal sicher ob die ihn wirklich haben oder er sonstwo ist). Zu seinen Eltern hat der Freund seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr, aber die wären wohl die einzigen denen die was sagen würden.


    Oder gibts noch andere Möglichkeiten für "Nicht-Familienmitglieder" ? Übers Amtsgericht vielleicht ? Oder Anwalt (wobei ich nicht weiß ob Rechtsschutzversicherung besteht) ?


    Danke sehr...

  • ich denke über die eltern wäre der einfachste weg. deswieteren hat sich der freund sicherlich nen anwalt genommen, oder? vielleicht mal den kontaktieren.


    d.

  • Wie gesagt, zu den Elten gibts schon lange keinen Kontakt mehr und ob er sich einen Anwalt genommen hat weiß sie ja nicht. Sie weiß ja gar nix... Weder wo er ist, noch warum verhaftet (und ob überhaupt, das hat er ja "nur" im Brief geschrieben) oder sonstwas... Das letzte war eben das er geschrieben hat er würde sich melden und das ist zwei Wochen her jetzt... Seitdem sitzt sie zuhause und weiß nicht weiter...

  • So wie du das beschreibst, hört es sich ja so an, als wäre deine Bekannte der nächste Angehörige. Normalerweise muss die Polizei da Auskunft geben!


    Wie sieht es denn mit anderen Familienmitgliedern aus...?!
    Ansonsten einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen.
    Am Besten soll sie dann gleich sagen, dass er keinen Kontakt zu seinen Eltern etc. hat und anbieten vorbeizukommen um sich ausweisen zu können!!!


    Sonst sehe ich leider nur eine Chance: Abwarten! :(

    Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage!


    [small] - Joe E. Lewis - [/small]

  • Komische Story :confused:


    Dann soll sie sich halt mal als Verlobte ausgeben. Als Freundin ist sie tatsächlich ziemlich rechtelos ohne sein Einverständnis (als Verlobte eigentlich auch, aber manchmal ziehts ;) ). Ansonsten bleibt erstmal nur der Weg über die Eltern. Der Weg über Anwalt/Staatsanwalt wird ja wohl wenig erfolgreich sein, solange sie keine genaueren Umstände weiß. Außerdem ist sie eben "nur" die Freundin.


    Aber er wird sich ja auch mal melden, wenn die Story so stimmt und er sich nicht nur "absetzen" will. Auch aus der Haft darf man Briefe schreiben. Das dauert halt etwas länger, aber es ist möglich.

  • vielleicht etwas OT aber vor ca. 2 Monaten gab es einen Anrufer bei Domain der erzählt hat, dass er nach wiederholtem Bankbetrug (der erste war vor 2 Jahren) jetzt ins Gefängniss muss. Das "Problem" bei der Sache war, dass niemand von bescheid wusste und er nicht weiss wie er es seiner freundin erklären soll.


    über einen antrag beim amtsgericht wird, nach abgabe und überprüfung aller angaben der freundin, ein besuch gestattet bzw. abgelehnt. eine bekannte durfte ähnliches durchmachen, nur handelte es sich damals um untersuchungshaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Komische Story :confused:


    Dann soll sie sich halt mal als Verlobte ausgeben. Als Freundin ist sie tatsächlich ziemlich rechtelos ohne sein Einverständnis (als Verlobte eigentlich auch, aber manchmal ziehts ;)


    Na ja, etwas mehr Rechte hat man schon als Verlobte.


    Gemäß § 25 Nr.2 StVollzG iVm § 11 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB wird die Verlobte als Angehöriger gewertet und Ihr Besuch kann nur unter erschwerten Voraussetzungen untersagt werden.


    Zudem gibt es für Verlobte auch noch das Zeugnisverweigeerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Hi,


    als Freundin hat sie erstmal gar keine Rechte. Ist da vermutlich das gleiche wie im Krankenhaus. Der Arzt darf einer Freundin keine Auskunft geben. Das wird im Krankenhaus zwar nicht oft kontrolliert, aber ich denke die Polizei guckt da eher drauf.


    Verlobt sein ist schon mal etwas besser. Meine mich erinnern zu können mal gelesen zu haben, dass Verlobte rechtlich betrachtet bereits Angehörige (zueinander) sind. Das kannt sie probieren, aber ob die das noch glauben, nachdem bereits gesagt wurde, sie wäre "nur" seine Freundin,


    bastian

  • Ich meinte es vor allem in der Frage, wenn es herauszufinden gilt, was überhaupt Sache ist und da kann ja - solange es vom Freund nicht verifiziert ist - jede behaupten, Verlobte zu sein und entsprechend spärlich könnten die Auskünfte am Anfang sein.


    Wenn der Status Quo dann bekannt ist, dann hilft das natürlich, deswegen schrieb ich es ja auch.


    Leider kann ich da etwas aus der Erfahrung meiner Schwester sprechen (mit einem damaligen Freund). ;)

  • Wie wäre es mit einer Vermisstenanzeige? Die kann doch jeder aufgeben und die Polizei wird sich wohl melden, wenn sie ihn gefunden haben, was wohl passieren dürfte... ;)

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