Eheähnliche Gemeinschaft-erwirbt der LAP Erbansprüche?

  • hi,
    ich hoffe, hier kennt sich jemand aus:


    meine mum lebt mit ihrem lap (lebens-abschnitts-partner) jetzt seit 13 jahren zusammen. "erwirbt" sich dieser irgendeinen anspruch auf einen erbanteil im falle des falles? ein testament, in dem die ansprüche nur auf die kinder beschränkt sind, liegt vor.


    da wir den typen auf den tod nicht ausstehen können und meine mum mehrmals betont hat, dass alles an uns ginge, möchte ich nur mal die rechtsfrage klären. ich will keine diskussion über sinn und unsinn einer derartigen lap-partnerschaft lostreten, das steht weder mir noch einem von euch zu, sondern nur denjenigen, die das selber für sich verantworten müssen...


    greetz
    cm

  • Der kriegt nüscht, wenn nicht verheiratet.


    Bei Heirat hätte er einen Pflichtteilsanspruch.


    Also relax and sit back :D

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