Ebay:Porto bezahlt aber Freimarke genutzt

  • Mich hat die Käuferin angeschrieben ob ich damit einverstanden bin, wenn sie mir ihre Freimarke per Post zuschickt. Hatte nix gegen, da ich sowieso nur die reinen Portokosten (und keine Verpackungs-, Fahrt zu Post-, .....-Kosten) berechne. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Wenn mir persönlich ein Kunde eine schlechte Bewertung zu geben droht, weil ich eine Freimarke verwendet habe, kann dies mitunter meinen guten Ruf gefährden, ergo habe ich nun zwei Möglichkeiten:


    1.) Ich lasse mich erpressen und erfülle den Wunsch des Kunden. Dies ist definitiv nicht mein Weg.


    2.) Ich übergebe die Sache meinem Anwalt!




    Du übergibst die Sache einem Anwalt wenn dir dein Gegenüber von eBay eine negative Bewertung reindrückt ? :confused: Zugegeben, ich selbst habe auch Porto eingestrichen und die Freimarken benutzt, sehe da auch nichts schlimmes bei. Wenn jetzt jemand kommt und will Porto zurück, dann soll er mir doch eine schlechte Bewertung geben wenn er Lustig ist und dafür auch einen Negativeintrag in Kauf nimmt.



    Aber welche rechtliche Grundlage hast du denn gegen eine negative eBay Bewertung vorzugehen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Du übergibst die Sache einem Anwalt wenn dir dein Gegenüber von eBay eine negative Bewertung reindrückt ? :confused: Zugegeben, ich selbst habe auch Porto eingestrichen und die Freimarken benutzt, sehe da auch nichts schlimmes bei. Wenn jetzt jemand kommt und will Porto zurück, dann soll er mir doch eine schlechte Bewertung geben wenn er Lustig ist und dafür auch einen Negativeintrag in Kauf nimmt.



    Aber welche rechtliche Grundlage hast du denn gegen eine negative eBay Bewertung vorzugehen ?


    Man muß als Geschädigter nachweisen, dass om Käufer in der negativen Bewertung offensichtlich die Unwahrheit gesagt wurde, dann kann ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Bewerter unter Androhung einer Konventionalstrafe bzw Ordnungshaft untersagt, dies weiterhin zu behaupten.


    Die Bewertung von Ebay wird dann gelöscht.



    Gruß

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Man, ihr habt ne Kondition. :cool:


    Tja - hinsichtlich dessen sind uns die "jungen" wohl überlegen.


    Hat's bei Dir heute auch geschneit? :)



    Stefan

  • Also wenn jemand was behauptet das nicht der Wahrheit entspricht dann ok, wenn ich auch nicht weiss ob es sich überhaupt lohnt wegen einer eBay Bewertung zum Anwalt zu rennen.


    Aber wenn jemand reinschreibt das er eine Vorgehensweise nicht OK fand (wie hier Versandkosten kassiert und mit Freipaketmarke verschickt) dann darf er das doch in eine negative Bewertung schreiben. Ist ja jedem selbst überlassen ob er das jeweilige Geschäft positiv oder negativ fand.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Ist ja jedem selbst überlassen ob er das jeweilige Geschäft positiv oder negativ fand.


    Das sehe ich nicht ganz so. Eine negative Bewertung ist nicht nur Ausdruck des eigenen Zufriedenheitsgrads, sondern soll auch anderen Bietern die Möglichkeit geben, sich vor Abgabe einen Gebots einen Eindruck von der Seriösizität des Bieters zu machen. Daher halte ich es für falsch, eine negative Bewertung abzugeben, nur weil einem irgendeine Kleinigkeit nicht paßt. Selbstverständlich sollte man eine negative Bewertung abgeben, wenn sich der Verkäufer so verhalten hat, daß man davon ausgehen muß, daß er das bei anderen Bietern auch macht.


    Aber sind wir doch einmal ehrlich: diese Freimarke gab es einmalig und vor ein paar Tagen hat das noch niemand gewußt. Ein Schaden ist niemandem entstanden und höchst wahrscheinlich hätte jeder von uns die Freimarke verwendet und die bereits gezahlten Überweisungkosten eingestrichen.


    Ich verstehe die ganze Aufregung hier um dieses Thema wirklich nicht - außer: die "Geiz ist Geil" - Mentalität schlägt wieder zu ;)

    "Handle stets so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte"
    (Immanuel Kant, dt. Philosoph, 1724-1804)

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