Neue E+ Tarife

  • Bei den Besitzern der alten bleibt alles beim Alten - definitiv. :)
    Ansonsten hätte man ein Sonderkündigungsrecht.

    mit freundlichem gruss,
    stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von tux
    Bei den Besitzern der alten bleibt alles beim Alten - definitiv. :)
    Ansonsten hätte man ein Sonderkündigungsrecht.


    Jein! :D


    Man(n) muß schon dabei unterscheiden. Verlängere ich einen alten Vertrag, bleiben mir die alten Konditionen, die Vertragsabestandteil sind (Grundgebühr, Taktung, normale Gesprächspreise, etc.) tatsächlich erhalten.


    Jetzt kommt jedoch der Knackpunkt:
    Gespräche zu Sondernummern (z.B. 0180xxx, 0190yyy, 01379zzzz) sind nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, sondern stehen in der sogenannten Preisliste (in der Tat etwas verwirrend ;)). Ändern sich hier Preise, d.h. (frei erfundenes Beispiel) Du zahlst nach alter Preisliste 2 € zu einer Sondernummer und nach neuer Preisliste 5 €, dann werden nach Vertragsverlängerung eben diese 5 € auch für Dich fällig. Gleiches gilt für die in den AGB festgeschriebene automatische Vertragsverlängerung: früher 6 Monate, nach den neuen AGB 12 Monate. Verlängerst Du Deinen Vertrag jetzt und vergißt die Kündigung in 2 Jahren (okay, eindreiviertel Jahren :D), dann verlängert sich Dein Vertrag automatisch um 12 Monate.


    Warum das so ist?
    Nun, bei einem Upgrade (Vertragsverlängerung) unterschreibst Du, daß Du die zum Upgradezeitpunkt gültigen AGB und Preisliste akzeptierst. Dein "eigentlicher" Vertrag bleibt davon unberührt. (Somit ergibt sich auch kein Sonderkündigungsrecht. ;))


    Ist das denn wirklich sooo schwierig? :confused: Ich hab's beim Lesen der Tarifbroschüren, Preislisten, AGB und Upgradeformulare sofort verstanden. :rolleyes:


    ;)lliD

  • Ich habe das eigentlich auch (immer) so wie Olli verstanden.


    Wollte das eigentlich nur nochmal von einem eplusler bestätigt haben.


  • Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß man bei einer Vertragsverlängerung "normale Gesprächspreise" behalten kann und "unnormale Gesprächspreise" (die in Deinem Beispiel genannten Sonderrufnummern) nach neuen Preisen abgerechnet werden. Alle Preise stehen in der Preisliste, sowohl die "normalen", wie auch die Sonderrufnummern und werden bei Unterzeichnung des Erst-Vertrages bzw. der jeweiligen Verlängerung zum Vertragsbestandteil. Wenn man also mit Vertragsverlängerung die neue Preisliste akzeptiert, gilt dies IMHO für alle Gesprächspreise. Das ganze hat auch nichts mit einer SoKü zu tun, die greift nämlich nur dann, wenn Preise einseitig während der jeweiligen Vertragslaufzeit (z. B. erster, zweiter, dritter, ...2-Jahreszeitraum) verändert werden. Bei einer Vertragsverlängerung unter Einbeziehung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste handelt es sich aber nicht um eine einseitige Vertragsändeung zu ungunsten eines Vertragsparteners, sondern um eine gegenseitige Vereinbarung.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli


    Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß man bei einer Vertragsverlängerung "normale Gesprächspreise" behalten kann und "unnormale Gesprächspreise" (die in Deinem Beispiel genannten Sonderrufnummern) nach neuen Preisen abgerechnet werden.


    So ist es jedoch. ;)


    Um mal bei den "normalen" und "unnormalen" :D Preisen zu bleiben:
    Normale Preise werden in der Tarifbroschüre geregelt, normale Preise sind Gespräche in's Festnetz, Mobilanbietern, SMS, Datenverbindungen, etc.
    Alle anderen Preise (Sonderrufnummern a la 0180, 0190, Pagerdienste, Satellitentelefonanrufe, Auskunft, Blumengruß, etc.) sind in der Preisliste festgeschrieben.
    Zur weiteren "Untermauerung" ;) habe ich auf meinem ersten Vertrag unterschrieben, daß der Vertrag auf Grundlage der aktuell gültigen Tarifbroschüre, Preisliste und AGB zustande kommt.


    Vielleicht ist es bei anderen Anbietern anders? Bei E+ wird es jedenfalls genauso gehandhabt (und ist IMHO auch absolut i.O. so!), vier Vertragsupgrades (2 Verträge) in den letzten Jahren bestätigten dies immer wieder aufs Neue. :)


    OlliD

  • EPS Student :(


    Ich habe auch grade mit Schrecken festgestellt, dass bei den neuen Student Verträgen nur noch 30 SMS statt, wie bisher 50 dabei sind :( :flop:


    Auf der HP geguckt und kann leider nichts mehr von den alten Konditionen finden.


    Könnt ihr mich aufklären? :confused:


    MfG aus HH

  • Wenn Du so ein Pfennigfuchser/Billigheimer bist,dann ist vielleicht gar kein Handy das Beste für Dich ;-) Ansonsten nimm doch den Power-SMS-Vertrag von O2-Viag, Interkom-Genion, O2-Genion, Genion-Viag, Viag-Genion oder wie die diese Woche heißen...... Kann man mit den Campus-Genion-Days ja evtl. koppeln.......


    ===


    Aufgrund der Threadüberschrift (E-Plus!) denke ich mal, dass hierauf besser eher weniger eingegangen werden sollte, was O2-Fragen angeht - wollen ja die Leute hier nicht weiter foppen :cool:

    iPhone X 256GB

  • Re: EPS Student :(



    bei den neuen student tarifen gibts definitiv nur 30 SMS :(


    tschüss,
    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Re: Re: EPS Student :(


    Zitat

    Original geschrieben von Mickey09


    bei den neuen student tarifen gibts definitiv nur 30 SMS :(


    tschüss,
    Mickey09


    und alle weiteren kosten ( egal ob e+ oder DX,02 oder Quam) 19 cent statt wie füher 8 cent.
    Wenn du es dir mit dem SGH ( nur für neue Tarife) "schön rechnest" ist von Fall zu Fall einer der beiden ( alt oder neu) der bessere.


    Gruß


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Wobei du natürlich (?) bis auf weiteres, was auch immer das heißen mag, noch Verträge in den alten T&M-Tarifen abschließen kannst. Sollte man beachten, wenn in der nächsten Zeit ein Vertragsabschluß angestrebt wird.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

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