DHL: Kostenlose Paketmarken an alle Haushalte

  • Ich habe - um das ganze endgültig zu klären - eine eMail an den eBay-Kundenservice geschickt. Mir geht es dabei um diesen Grundsatz, der allerdings das Interessante - also Details zu den Kosten - aussparrt.


    Aber ich meld mich wieder, wenn ich von eBay eine Antwort bekommen habe.

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Ich habe - um das ganze endgültig zu klären - eine eMail an den eBay-Kundenservice geschickt. Mir geht es dabei um diesen Grundsatz, der allerdings das Interessante - also Details zu den Kosten - aussparrt.


    Aber ich meld mich wieder, wenn ich von eBay eine Antwort bekommen habe.


    Also nie - oder hast Du schonmal eine erstzunehmende Antwort von Ebay bekommen? ;)


    Das interessante in dem von Dir zitierten Absatz ist doch:


    Zitat


    Der Verkäufer kann alle mit dem Versand in Zusammenhang stehenden Kosten an den Käufer weitergeben. Das sind z.B. die Kosten für Verpackung und Versand oder für eine Versandversicherung oder einen Treuhandservice.


    Alle Kosten - das schließt auch das Schmerzensgeld für meine Blasen an den Füßen mit ein.


    Zum Beispiel - einschließlich, nicht ausschließlich.


    Des weiteren:


    Zitat


    Hinweis: eBay hat auf die Art und den Wert der Verpackung sowie auf die Versandart und das Porto keinen Einfluss.


    Damit versagen sie sich sozusagen selbst das Recht, über meine Kosten zu bestimmen.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • bLaCkFoX: Du hast da was grundlegend falsch verstanden: Es reicht im Steitfalle, dem Richter das Bestehen der kaufvertraglichen Forderung (in die der Versand zum Käufer als Nebenleistung miteinbezogen wurde) nachzuweisen.


    Wie kommst du nur darauf, man müsste den tatsächlichen Aufwand für den Versand darlegen?


    Oder meinst du auch, jeder Verkäufer müsste im Streitfall nachweisen, dass sein Produkt einen dem Kaufpreis entsprechenden Wert hatte? Schon mal was von "schlechten Geschäften" gehört?


    Ich kann dir auch einen einen obnjektiv wertlosen Furz in der Tüte verkaufen. Hast du dich zu Kaufpreiszahlung verpflichtet, musst du diese auch leisten.


    Ich kann auch bei einem ebay Geschäft eine Bringschuld mit dir vereinabaren, nämlich dass ich den Furz in der Tüte persönlich in deinem Wohnzimmer abstelle und dafür 40€ haben will. Nimmst du mein Angebot an, dann musst das zahlen.


    Auch wenn ebay das nicht gerne sieht. Machen können sie - außer das Angebot zu löschen bzw. bei wiederholtem Verstoß gegen die AGB eine Abmahnung oder einen Ausschluss vorzunehmen - dagegen nichts.


    Einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen dem "günstigen" Versand am Fr. zu konstruieren wäre ebenfalls sehr abwegig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Edit:
    Da ich mich nicht zu denen Zähle, die eBay nur besuchen, wenn sie das BGB gut kennen, kann ich natürlich falsch liegen. Dann halte ich lieber meine Klappe und lasse euch mit den extra 4€ eine Party feiern. :D


    Ich war recht überzeugt von meinem Grundsatz, weil ich meinte den selbst im TT gelesen und bei eBay nachgeschlagen zu haben - Aber so kann man sich irren :D.


    Dennoch bin ich gespannt, was eBay mir Antwortet: Ich habe immerhin nach jedem "Verpackungskosten" ein "(NICHT Versandkosten)" eingefügt. ;)

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Ich habe immerhin nach jedem "Verpackungskosten" ein "(NICHT Versandkosten)" eingefügt. ;)


    Hoffentlich verwirrt das den Computer, der direkt die automatischen Antworten zurückschickt, nicht! ;) :D



    Chris

  • BTW: Seit wann gibt es für DHL Pakete ein Online Tracking für alle Kunden? Bisher war das doch immer nur umständlich per Hotline möglich.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    BTW: Seit wann gibt es für SHL Pakete ein Online Tracking für alle Kunden? Bisher war das doch immer nur umständlich per Hotline möglich.


    Seit Jahresanfang (falls Du nur 'S' mit 'D' verwechselt hast).

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  • Das hier ist übrigens der genaue Wortlaut von § 138 Abs. 2 BGB, Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher:


    "(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."



    Nur mal so, da das Wort "Wucher" immer mit "erhöhtem Preis" übersetzt wird, was nicht ganz korrekt ist. :)

  • Bei mir hier scheint das Angebot der Post keinen zu interessieren. Die Paketmarken liegen stapelweise in der Papiertonne. Ich denke aber mal, das die Post damit gerechnet hat. Die Marke hätte länger gültig sein müssen. Ist auch egal, die Post ist und bleibt Kacke.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

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