PKW-Unfall; Abrechnung der Versicherung okay?

  • Hi zusammen :)


    Ich habe vor einigen Wochen einen Autounfall gehabt (mir ist einer draufgefahren) und heute kam die Abrechnung der Versicherung, die mir einige Sorgen bereitet:


    Seit dem 1.8.02 wird ja keine MWST. mehr angerechnet, wenn man den Schaden nicht reparieren lässt (wieso eigentlich? Beim Neuwagen ist doch auch MWST. drauf, die man bezahlt...)


    Eigentlich habe ich angenommen, das die Versicherung den Reparaturwert erstattet, eben nur ohne Mst.


    Jetzt sah die Abrechnung aber (Zahlen erfunden) folgendermaßen aus:


    Wiederherstellungswert (Wagenwert vor Unfall) : 5.000,00
    Restwert (Wagenwert nach Unfall): 3.000,00
    = Erstattung: 2.000,00


    Der Reparaturwert lt. Gutachten lag aber bei 3.000,00 netto.


    Außerdem versteh ich nicht, warum beim Restwert auf einmal mit 16% MWSt. gerechnet wird. Der Wagen wird privat geführt, ich bin also garnicht fähig Mwst. Rechnungen zu erstellen.


    Vielleicht hat ja jemand von Euch ein paar Erfahrungen auf dem Gebiet und könnte mir sagen, ob das so okay ist, oder ob ich mich mit denen Anlegen soll.


    Greetz,
    Kai


    [Edit] Sind 20€ als Aufwandspauschale okay (damals waren es doch 50DM, oder irre ich? [/edit]

  • ich hatte dieses jahr 2 unfälle, an dennen ich nicht schuld war.. hab jedes mal ( waren unterschiedliche versicherungen) 25 EUR unkostenpauschale bekommen.


    AFAIK kannst du dich bei dem geringen unterschied zwischen restwert und reparaturwert auch für die reparatur entscheiden! vielleicht weiß ja jemand was genaueres.. bei mir wurden immer auf totalschadenbasis abgerechnet... hab dann zusätzlich noch kosten für an-ummeldung und radio-umbau bekommen...


    gruß manuel


    p.s: würde das schadens-management niemal von der gegnerischen versicherung machen.. wenn du nicht schuld bist, such dir einen gutachter deines vertrauens, leg dir nene anwalt zu und hol alles was dir zusteht.. bin selber mal auf die schnauze geflogen mit dem sogenannten schadens-management :(

  • Du bekommst deinen Schaden erstattet. Der sieht nach deiner eigenen Rechnung folgendermaßen aus.


    Auto Restwert jetzt noch 3.000 Euro, das würdest du also theoretisch beim Verkauf ausgezahlt bekommen.


    Versicherung zahlt 2.000 Euro.


    Für die 5.000 Euro bekommst du jetzt einen vergleichbaren Wagen, der so ist wie deiner vor dem Unfall.


    Somit ist der Schaden (Wertminderung) auch "nur" 2.000 Euro.


    Ich fand die alte Abrechnungsmethode auch freundlicher für die Geschädigten.


    Wie haben die eigentlich die Nutzungsausfallentschädigung abgerechnet? Oder hattest du einen Mietwagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47

    Wie haben die eigentlich die Nutzungsausfallentschädigung abgerechnet? Oder hattest du einen Mietwagen?


    Ja, denn wollen die aber auch nicht zahlen, das sie entweder
    a) eine Reparaturechnung oder
    b) eine Abmeldebescheinigung sehen wollen.


    Ich habe den Mietwagen aber tatsächlich benötigt, da ich vorhatte mit dem Unfallauto eine Transportfahrt durchzuführen - ins Ausland.


    Schon alleine wg. dem Mietwagen werde ich mal den RA hinzuziehen, mal sehen, was er zu der anderen Sache sagt, ich geb dann hier bescheid.


    thx erstmal,
    Kai

  • Du hast das Recht, den Schaden auch selbst zu beseitigen. Die Forderung nach einer Rechnung oder einer Abmeldebescheinigung ist da doch wohl etwas lachhaft.


    Aber wer nicht hören will muss ja fühlen.


    Dein Anwalt wird als allerstes auch gleich mal die eigene Kostennote mitschicken. Das darf die Versicherung auch bezahlen.

  • und was lernen wir daraus...
    tue keinen schritt hinaus,
    ohne anwalt,
    das, mußte raus.


    cu all.

    ich hatte schon ein Handy zu der zeit als sms kostenlos waren...
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  • Edit, hatte nen :apaul:, Du hattest ja einen mietwagen


    Also, den müssen die dann auf jeden Fall ersetzen.


    Problematisch ist es nur, wenn Du Nutzungsausfallentschädigung verlangst, ohne tats. einen Mietwagen gemietet zu haben:


    Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten hättest Du dann nur, wenn Du nachweislich Nutzungswillen des defekten KfZ hattest.


    Und da ist die Rechssprechung deutlich, der Anspruch stünde Dir nur zu, wenn Du


    a) entweder reparieren lässt oder
    b) ein neues KfZ kaufst.


    Deshalb die Idee mit Ab- bzw. Anmeldebescheinigung. Das hätte ohne dann keine Aussicht auf Erfolg. :mad:


    Aber wenn Du tatsächlich Mietauto hattest: Einfach den Sachbearbeiter anrufen und sagen, dass Du Anwalt einschaltest. Die werden vermutlich so zahlen.


    Wegen der Nutzungspauschale: da sind die Instanzgericht (zT sogar die Richter am selbsen Gericht) schon seit den 80'er Jahren uneinheitlich.


    Von 40 - 50 DM wird alles vertreten, auch durch die OLGs.

  • Kannst ja aber noch mal die gegnerische Versicherung auf
    OLG Stgt. zfs 87, 303; LG München I zfs 85, 200; zfs 87, 10; LG Augsburg und LG Zweibrücken, zfs 89, 303, LG Saarbrücken, zfs 89, 372, AG München, zfs 86, 327 und neu:


    auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2000, Az. 1 U 2/00 hinweisen.


    Die alle gestehen 50 DM zu. Vielleicht kommst Du ja so an die 25 €.


    Gruß


    :cool:

  • Hi Anwalta :)


    danke für die ausführliche Antwort...


    es geht mir nicht um die 5€, aber wenn die wegen dem Mietwagen stunk machen, werde ich auch die 5€ einfordern.... kommem ir sowieso schon vor, wie im Kindergarten :)


    Kannst du vielleicht noch 2 Worte darüber verlieren, ob die Abrechnung des tatsächlichen Schadens (Wiederbeschaffungwert minus Restwert = ersetzter Schaden) okay ist?


    Vielleicht ist es doch noch nicht zu spät die Sache ohne Anwalt zu klären; ich rufe morgen einfach mal an (so Schreibtischtäter können am Teleofn ja auch ganz anders sein ;) )


    Danke nochmals,
    Kai

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