Hi zusammen
Ich habe vor einigen Wochen einen Autounfall gehabt (mir ist einer draufgefahren) und heute kam die Abrechnung der Versicherung, die mir einige Sorgen bereitet:
Seit dem 1.8.02 wird ja keine MWST. mehr angerechnet, wenn man den Schaden nicht reparieren lässt (wieso eigentlich? Beim Neuwagen ist doch auch MWST. drauf, die man bezahlt...)
Eigentlich habe ich angenommen, das die Versicherung den Reparaturwert erstattet, eben nur ohne Mst.
Jetzt sah die Abrechnung aber (Zahlen erfunden) folgendermaßen aus:
Wiederherstellungswert (Wagenwert vor Unfall) : 5.000,00
Restwert (Wagenwert nach Unfall): 3.000,00
= Erstattung: 2.000,00
Der Reparaturwert lt. Gutachten lag aber bei 3.000,00 netto.
Außerdem versteh ich nicht, warum beim Restwert auf einmal mit 16% MWSt. gerechnet wird. Der Wagen wird privat geführt, ich bin also garnicht fähig Mwst. Rechnungen zu erstellen.
Vielleicht hat ja jemand von Euch ein paar Erfahrungen auf dem Gebiet und könnte mir sagen, ob das so okay ist, oder ob ich mich mit denen Anlegen soll.
Greetz,
Kai
[Edit] Sind 20€ als Aufwandspauschale okay (damals waren es doch 50DM, oder irre ich? [/edit]