Für Gewerbe- und Endkunden: Lexmark (Farb)-Laserdrucker zum halben Netto-Preis

  • Doch
    Da kam die Antwort
    "Kann ich nicht für garantieren".


    Diese Antwort spricht Bände. Denn: Ich erfülle alle Teilnahmebedingungen:


    - Gerät als Endverbraucher gekauft
    - Kaufbeleg von deutschem Händler
    - während des Aktionszeitraums


    Aber ich tanze mit dem da nicht lange um den heißen Brei herum, wenn er nicht ehrlich ist, dann wird ihm Lexmark (oder ich in Form eines Widerrufs) schon auf die Füße treten.


    Flatty

  • Erstaunliche Antwort von Lexmark:

    Das Gerät war zu billig?


    Ich hätte verstanden, wenn die mir sagen, dass das Gerät vlt. schon mal teilgenommen hat, weil der VK unredlich war, Aber: Zu billig? Ich bin dran, das zu klären

  • Was ist denn bitte ein irregulär niedriger Kaufpreis? :confused:
    Da können ja viele froh sein, dass Samsung damals keinen Stress gemacht hat, als es den CLP-300 so günstig bei Plus gab. 72€ inkl. CB für den CLP-300 is ja auch unverschämt. ;)


    An wendest Du Dich jetzt? Lexmark oder den Händler?

  • Twenty4help hat mich an Lexmark verwiesen, dort habe ich nun mit einem Herren gesprochen, der bei Nennung des Verkäufernamens seufzte...


    "Der Händler verkauft offenbar Gebrauchtware als Neuware.."
    (bei mir stand drin: Gebraucht, max. 100 Seiten gedruckt)


    Aber: Selbst wenn es so wäre: Nirgends in den Teilnahmebedingungen steht, dass es Neuware sein muss.


    Dann verwies er noch auf den Absatz:


    Zitat

    Das Angebot durch Lexmark gilt nicht für Produkte, die bereits Gegenstand von anderen von Lexmark
    durchgeführten verkaufsfördernden Maßnahmen (z.B. Promotion-Aktionen, Preisnachlässen) oder speziellen
    Vereinbarungen (z.B. Projektpreis) mit Lexmark sind, die innerhalb des unter Ziffer 3 genannten
    Aktionszeitraums durch Lexmark angeboten werden. Generell gilt, dass Aktionsangebote von Lexmark nicht
    miteinander kombiniert werden können. Diese Aktion gilt nicht für Produkte, die Gegenstand eines
    Komplettpreis-Angebotes (Bundles) sind


    Ich habe aber nichts mit Lexmark vereinbart! Was der Händler mit Lexmark evtl. vereinbart hat, kann aber nicht das beeinflussen, was zwischen mir und Lexmark läuft, wenn ich nichts davon weiß.


    Man will mir nun bis Mittwoch eine Stellungnahme aus der Rechtsabteilung zukommen lassen, die erläutert, warum ich keinen Anspruch auf die CashBack-Zahlung habe.


    Ich bin sehr gespannt. Wenn sich Lexmark da nicht



    ZU knocker:
    Der Händler hat Schmuh gemacht, klar. Aber: Vorerst will ich Cashback. Nur wenn ich da innerhalb der einmonatigen Widerrufsfrist nicht weiterkomme, kriegt der Händler die Kiste zurück.



    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty Aber: Selbst wenn es so wäre: Nirgends in den Teilnahmebedingungen steht, dass es Neuware sein muss.

    Versteht sich das nicht von selbst? Ansonsten wäre das ja ein schöner Trick: Gerät kaufen, Bonus einstreichen, Gerät verkaufen, der nächste streicht wieder den Bonus ein ... Lustige Kreiselspiele kann man damit veranstalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Versteht sich das nicht von selbst? Ansonsten wäre das ja ein schöner Trick: Gerät kaufen, Bonus einstreichen, Gerät verkaufen, der nächste streicht wieder den Bonus ein ... Lustige Kreiselspiele kann man damit veranstalten.


    habe ich auch überlegt, stimmt. Aber: Wer Geräte kauft, um sie - regelmäßig - zu verkaufen, ist Wiederverkäufer und diese sind von der Aktion ausgenommen, also auch mein Verkäufer (>1000 Bewertungen bei Ebay).


    Zitat

    Original geschrieben von Der-Udo
    Schade, dass die Aktion auf 2 bestimmte Geräte eingeschränkt ist :(


    Nö. 10!

  • Sorry, ich dachte, dass es um 10 pro Kunde geht.


    Hat noch jemand ein paar Argumente, die mir Lexmark nächste Woche bringt? Ich bin von meinem Unrecht nicht so wirklich überzeugt.

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