Hm. Also wenn dir Lexmark schreibt, dass sie mit dem Händler eine "spezielle Vereinbarung" (oder ähnliches gem. Nr. 11) haben, dann hast du wohl schlechte Karten. Dann könnte man dir wirklich vorhalten, dass du anhand des niedrigen Preises erkennen hättest müssen, dass es sich um ein spezielles Angebot handelt, bei dem nach Nr. 11 Cashback ausgeschlossen ist.
Ist halt die Frage, ob Lexmark hier eher zu einem Vertriebspartner mit hohen Absatzzahlen (?) hält, oder diesen wegen unseriösem Verhalten abstraft.
Ist vergleichbar mit Ebay, die immer hinter ihren Powersellern stehen.
Ich wünsche dir trotzdem, dass du Erfolg haben wirst.
Solch unseriöses Vorgehen von Verkäufern finde ich höchst inakzeptabel.