Rein rechtlich gesehen könntest Du ab Mitternacht ohne jedes Problem auf der Party auftauchen, also offiziell erst morgen.
Wenn Du vorher hingehst und Dein Arbeitgeber bekommt es mit kanner theoretisch Streß anfangen...
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Rein rechtlich gesehen könntest Du ab Mitternacht ohne jedes Problem auf der Party auftauchen, also offiziell erst morgen.
Wenn Du vorher hingehst und Dein Arbeitgeber bekommt es mit kanner theoretisch Streß anfangen...
Irgendwie wiederspricht alles in diesem Thread meinem bisherigen Halbwissen
Ich habe bisher immer gehört das es kein Problem ist trotz krankschreibung zu arbeiten/den Arbeitsplatz aufzusuchen, das geht soweit das z.B. man sich gut fühlt, trotz krankschreibung ins Büro geht und wenn man merkt das es einem wiedererwarten schlechter geht wieder im Rahmen der Krankschreibung nach Hause geht.
Sämtliche Pflichten was man als krankgeschriebener tun oder lassen darf hängen immer von der Art der Erkrankung ab.
z.B. sehe ich kein Problem (bin kein Arzt) wenn ein psychisch kranker (Mobbing etc.?) zu Hause seine Fenster streicht, im Garten arbeitet etc.
genauso der mit dem gebrochenen Arm für den es idR kein Problem sein sollte z.B. im Sommer im Straßencafe ein Eis zu essen
- der Kranke darf halt nichts machen das den Heilungsprozess behindert.
(Ich hab z.B. mit nem Gips vom Sprungelenksbänderriss die letzte Woche der Krankschreibung im Laden an der Kasse gesessen - der Chef hatte vorgeschlagen das ich ja wenn mir schlecht geht sofort ne Pause mache/heimgehen soll).
Natürlich kann ich mir vorstellen das es in größeren Unternehmen in denen man sowas nicht persönlich mit dem Chef ausmachen kann viel komplizierter ist.
Hi.
Auf der Krankschreibung steht Krank geschrieben vorausichtlich bis also kann sie jeder zeit die arbeit wieder aufnehmen !
Jan
Es hängt natürlich von der Krankheit ab, was man machen kann und was nicht. So lang man nicht bettlägerig ist, kann man natürlich das meiste machen.
Und auch wenn man gegen Ende der Krankschreibung auf eine Party geht find ich das nicht so schlimm, aber dann noch eine ganze Woche daheimbleiben ist eigentlich schon etwas dreist.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Charlie_D
Ein rechteloser Sklave nicht, das stimmt sicherlich so, aber vielleicht bald Arbeitslos.
Krank ist nicht gleich Gesund. Und mit einer (ansteckenden) Grippe hat man das Bett zu hüten. Punktum.
Ich als Arbeitgeber würde es jedenfalls nicht tolerieren, wenn ein Mitarbeiter Krankgeschrieben ist und trotzdem zum Feiern gehen kann. Wobei es in diesem Fall absolut unerheblich ist, ob die Feier in einer Kneipe in ner Disco oder sonstwo stattfinden würde.
Grüße
Charlie
Das wird auch nicht toleriert. Ich kenns vom Arbeitsplatz meines Vaters, da war jmd. wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben und wurde dann beim aufbauen einer Bühne gesehen wie er irgendwelche Kisten trug.
-> Er konnte sich dann aussuchen ob er den Auflösungsvertrag unterschreibt oder fristlos gekündigt wird.
Naja, Fakt ist, dass sie für die Zeit der Krankschreibung die Arbeit nicht wieder aufnehmen darf, ohne dass ihr Arzt sie gesund schreibt. Ein Arzt ist halt auch nur ein Mensch und kein Hellseher. Kein Mensch kann genau voraussehen wie lange eine Erkrankung andauern wird. Deshalb heisst es auch nur voraussichtlich. Das heisst aber wie gesagt noch lange nicht dass sie einfach so wieder auf Arbeit erscheinen darf. Bei nem Arbeitsunfall sieht der Arbeitgeber dann ganz schön alt aus.
Ach ja, nur weil jemand arbeitsunfähig erkrankt ist, bedeutet es nicht dass er/sie schon tot ist. Ein Bauarbeiter der es mit dem Kreuz hat und deswegen arbeitsunfähig ist, kann deswegen trotzdem auf Feiern u.s.w. Der sollte halt an diesem Abend nichts gross abschleppen, geht ins Kreuz.
Es gilt immer der Grundsatz, dass während der Arbeitsunfähigkeit nichts vom Erkrankten unternommen werden darf, was den Heilungsprozess verlängert bzw. die Erkrankung verschlechtert.
ZitatOriginal geschrieben von N0Body
Das wird auch nicht toleriert. Ich kenns vom Arbeitsplatz meines Vaters, da war jmd. wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben und wurde dann beim aufbauen einer Bühne gesehen wie er irgendwelche Kisten trug.
Sowas ist schon arg dreist, zumal hier dann manchmal sogar Schwarzarbeit im Spiel ist.
Wer krankgeschrieben ist, darf natürlich nicht arbeiten gehen !
Der Versicherungsschutz durch die BG (Berufsgenossenschaft) ist nicht gegeben. Sollte ein Unfall passieren, hat man ein sehr mächtiges Problem. Vor allem, wenn längerfristige (z.B. gesundheitliche) Probleme auftreten.
Imho fallen auch Wegenunfälle hier drunter.
Man tut also weder sich selber noch seinem Arbeitgeber einen Gefallen damit, arbeiten zu gehen.
Als Kranker hat man sich entsprechend zu verhalten. Altägliche Sachen, die man zu erledigen hat (Einkaufen, Behörden,...), dürfen gemacht werden. Vor allem, wenn man alleine wohnt. Oder wenn der Partner grad auch krank ist....
Natürlich muß dies aus ärztlicher Sicht vertretbar sein. Es machtz keinen Sinn, als Bazillenmutterschiff seine Mitmenschen anzustecken. Also: Zu Hause bleiben!
Andererseits kann man mit einem Arm in Gips wahrscheinlich einkaufen oder zum Briefkasten gehen.
Wenn man sich gesund fühlt, sollte man mit dem Arzt sprechen. Er findet bestimmt eine passende Lösung.
Er kann auch sagen, was man aus ärztlicher Sicht machen darf und kann und was man nicht machen darf.
Aus rechtlicher Sicht kann er bestimmt auch weiterhelfen, ggfls. auch die Verbraucherberatung.
Zu einer Party sollte man als krankgeschriebener mit Sicherheit nicht gehen, aber zu einem gepflegten 85. Geburtstag könnte ich mir das schon vorstellen -
Wenn man niemanden mehr anstecken kann und der Arzt das Okay gibt.
Bess demnähx,
Carsten
ZitatOriginal geschrieben von Butterfly
Wer krankgeschrieben ist, darf natürlich nicht arbeiten gehen !
Der Versicherungsschutz durch die BG (Berufsgenossenschaft) ist nicht gegeben. Sollte ein Unfall passieren, hat man ein sehr mächtiges Problem. Vor allem, wenn längerfristige (z.B. gesundheitliche) Probleme auftreten.
Imho fallen auch Wegenunfälle hier drunter.
Man tut also weder sich selber noch seinem Arbeitgeber einen Gefallen damit, arbeiten zu gehen.
So isses
und
ei gugge mol do:
http://www.zdf.de/ZDFmt/mediathek/0,3496,MT-2261536,00.html
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