6230 an T-Mobile zurückgeben?

  • Hi zusammen!


    Also ich bin im Moment am überlegen mein 6230, das ich letzte Woche mit einer T-Mobile Vertragsverlängerung bekommen habe, zurückzugeben. Der e-Mail Client ist ja wirklich unter aller Sau und auch über JAVA ist nicht wirklich was nachrüstbar. Was meint ihr, ist bei T-Mobile sowas möglich? Hab in einen Business RV gewechselt...

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Probieren geht über Studieren - mehr als "nein" sagen können die Jungs auch nicht.
    Wenn Du ein gleichwertiges Gerät nimmst und Deins noch keine Gebrauchsspuren hat, dürfte eigentlich nix dagegensprechen.


    Gruß, Diet

  • jein,
    du hast ja prinzipiell ein 14 tägiges rückgaberecht, ABER
    mit freischaltung deiner karte verzichtest du prinzipiell auf selbiges,
    probiers, aber mach dir keinen allzugroßen hoffnungen...


    mfg
    spacer

  • Zitat

    Original geschrieben von spacer
    du hast ja prinzipiell ein 14 tägiges rückgaberecht, ABER


    Woher kommt dieses Gerücht nur immer?


    Es gibt kein prinzipielles Rückgaberecht, sondern es gibt bestimmte Ausnahmen im Rahmen eines Haustürgeschäftes oder für den Versandhandel. Wenn die VVL also in einem Shop gemacht wurde, gibt es auch kein Rückgaberecht. ;)

  • Sir Robin


    Du hast dir das Handy ausgesucht und ich gehe davon aus, dass es auch einwandfrei funzt. Dass der Mail-Client nicht die Funktionen aufweist, die du gerne hättest, ist nicht die Schuld von TM. Du hättest dich vorher informieren müssen. Also, Rückgabe das Handys aus meiner Sicht nicht möglich, jedenfalls nicht aus diesem Grund. Selbst bei Defekt ist ein Austausch erst nach dem 3. Reperaturversuch möglich und dann bekommst du ein neues, aber wieder ein 6230.


    Grüße

  • Was nun aber wiederum eine Rückgabe aufgrund des Fernabsatz-Gesetzes (wer weiß es in diesem Falle schon?) angeht, so gilt dieses i.d.R. auch bei Nichtgefallen der Ware....

  • Das Handy hat mit der Freischaltung der SIM-Karte nichts zu tun! Außer natürlich, dass der Kaufpreis bei gleichzeitiger SIM-Aktivierung natürlich erheblich günstiger ist.


    Im Übrigen schließe ich mich platte und bibsurfer an (das FAG regelt diese Sache ja gerade WEGEN der Gefahr des Nichtgefallens und soll die Nachteile gegenüber einem örtlichen Laden, in dem man die Ware vor Kauf betrachten und testen kann, ausgleichen).


    mfG kingpulp


    P.S. Bei ePlus kann man übrigens ein Handy bis 7 Tage nach Kauf zurückgeben (unabhängig vom FAG, da sinds ja sowieso 14 Tage).

  • Das Fernabsatzgesetz gibts ja nun auch nicht mehr, aber das Widerrufsrecht sieht nicht vor, daß der Widerruf nur aufgrund bestimmter Gründe möglich wäre, sondern es reicht auch das reine Nichtgefallen. Käme hier ja aber wie gesagt nur zum Tragen, wenn die VVL nicht im Shop erfolgte ...

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