Studienabbruch und BAFÖG

  • Hallo,


    studiere im ersten Semester und möchte nach dem zweiten mein Studium abbrechen, um vermutlich einen anderen Studiengang zu beginnen. Ich bekomme BAFÖG, und möchte nicht, dass der Anspruch darauf erlischt. Das zweite Semester möchte ich aber noch machen, um evtl. die eine oder andere Prüfung zu schreiben, die mir später vielleicht anerkannt werden kann.


    Habe ich, wenn ich erst nach dem 2ten Semester abbreche und dann ein neues Studium beginne, Probleme damit, mein BAFÖG weiter zu bekommen? Dass ich es nur für die Regelstudienzeit bekommen kann, ist mir klar. Aber ich sehe einfach keinen Sinn mehr im aktuellen Studiengang. Ist leider doch nix für mich... :flop:

  • soweit ich weiß, musst du eh jedes jahr bafög neu beantragen. denk nich, dass es die leutz auf dem amt interessiert, welchen studiengang du hast.

    Grüße aus Nürnberg!

  • Hallo Avalanche!


    Ich habe bezüglich selbigen Themas eine längere Leidensgeschichte durchgemacht, die mit einer Klage gegen das Befög-Amt geendet hat, die dann aber mein Anwalt und ich zurückgezogen haben, als sich abzeichnete, dass es wohl nix bringen und ewig lang dauern wird.


    Die Sache sieht wie folgt aus:


    Nach dem Gesetz kann man innerhalb der ersten vier Semester einen Fachrichtungswechsel durchführen. Je später dieser erfolgt, desto härter werden die Voraussetzungen, um Bafög weiterhin zu erlangen.


    -Wechselt man im vierten Semester, dann muss es schon einen zwingenden Grund geben, etwa einen Konfessionwechsel bei einem Theologie-Studenten oder wenn ein Chemie-Student plötzlich allergisch gegen bestimmte Stoffe bekommt, und so sein Studium nicht weiterführen kann.


    -Wechselt man im dritten Semester, kann man auch nicht mehr mit dem vom Gesetz ermöglichten Neigungswechsel argumentieren, man muss den weg über die "mangelnde Eignung" gehen, dass heisst, am besten so viele nicht bestandene Klausuren wie möglich vorweisen.


    -Der Wechsel innerhalb der ersten beiden Semester müsste IMHO relativ problemlos sein.


    Die ganze Sache hat jedoch zwei Haken:


    1. Das wichtigste Kriterium beim Fachrichtungswechsel ist die Unverzüglichkeit, d.h. dass man direkt nach Erkennen des Wechselgrundes exmatrikuliert und wechselt.
    Das war auch der Knackpunkt in meinem persönlichen Fall; Ich habe damals innerhalb des dritten Semesters gemerkt, dass ich wechseln will, habe mich aber nicht direkt exmatrikuliert, auch keine Klausuren mehr geschrieben, sondern habe mich einfach nicht mehr fürs vierte zurückgemeldet und wurde dann zum Ende des dritten Semesters exmatrikuliert.
    Das Bafög-Amt meiner neuen Uni hat dann so argumentiert, dass die Tatsache, dass ich keine Klausuren mehr geschrieben habe, darauf hindeutet, dass ich schon vorher gewusst habe, dass das Studium nix für mich ist, und somit nicht unverzüglich gehandelt habe, also Anspruch erloschen (was, by the way, IMHO eine Sauerei ist, da ich von dieser Materie damals noch nichts wusste und bei meinem ersten Studium auch NIE Bafög bekommen oder beantragt hatte).


    2. Der zweite Knackpunkt ist, dass du eine schriftliche Begründung des Fachrichtungswechsels, vorlegen musst.
    Das ist für sehr viele DER Stolperstein, da hier wirklich auf jede Formulierung und jedes Wort geachtet wird, und man diese Begründung nur einmal abgeben kann. Vergeigt man hier was, dann ists vorbei. Ich hab diese Hürde damals nur geschafft, da ich meine Begründung zusammen mit einem des Bafög-Rechts kundigen Anwalts geschrieben habe. Auch hier gilt, je länger man wartet, umso strenger wirds.


    Mein Tipp an dich:


    Exmatrikulier dich sofort, alles andere könnte evtl. mal zum Stolperstein werden, auch wenn ein Wechsel während der ersten beiden Semester wohl kein Ding ist.


    Schreibst du jetzt kaum noch, oder wenige Klausuren, kommen sie dir mit mangelnder Unverzüglichkeit, schreibst du aber welche mit guten Noten, könnte evtl irgendwann mal die mangelnde Eignung (wobei man wie gesagt während der ersten beiden IMHO Semester eh mit Neigungswechsel begründen kann) in Frage gestellt werden. Ich würde sofort nach diesem Semester exmatrikulieren, dann bist du auf der sicheren Seite, und musst dich nicht mit dem Bafög-Amt rumplagen, so wie ich es musste.

  • Nun, fürs 2. Semester bin ich bereits rückgemeldet. Außerdem hab ich genau genommen nur eine Prüfung geschrieben. Zudem bin ich mir ja nicht 100%tig sicher, dass ich wirklich danach direkt wieder studieren werde. Daher möchte ich so auch das Bafög bis zum Ende des 2. Semesters sicherstellen ;) Die Prüfungen, die ich jetzt nicht geschrieben habe, kann ich aber ja am Ende des 2. Semesters schreiben, das ist ja kein Problem. Sind ja nur geschoben. Und im Bedarfsfall kann ich die sicher auch schön vergeigen ;)


    Was ich völlig vergessen hatte und mir erst durch deinen Post aufgefallen ist: Ich würde ja den Studienort wechseln, womit wohl ein völlig anderes Bafög Amt für mich Zuständig wäre. Gibts da was zu beachten?

  • Also bleib ruhig immatrikuliert!


    Habe ebenfallls wie du gewechselt: ein Semester studiert, das zweite war ich zumindest noch eingeschrieben, und dann habe ich gewechselt. Ein ziemlich krasser Wechsel: von Bio zu BWL... Musste das einseitig begründen, ging ganz gut - habe was von schlechter Vorbereitung auf die Studiumswahl von Seiten der Schule geschrieben und dass ich Laborarbeit abgrundtief nicht mag, dass aber vorher nicht ausprobieren konnte etc. Der Antrag ging durch und ich bekomme ganz normal weiter Bafög - allerdings die letzten 2 Semester meines Studiums nicht mehr weil ich das GEld halt schon in den ersten 2 bekommen habe.


    Schau dich einfach mal im Internet, da gibt es solche Musteranträge: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php


    Viel Erfolg!

  • Nun ich möchte meinen Thread nocheinmal aufgreifen. Ich bin noch immer immatrikuliert, studiere aber nicht mehr wirklich. Ich war vor kurzem in meiner wohl zukünftigen Hochschule und konnte ein paar Worte mit Damen vom dortigen BAFÖG-Amt wechseln. Ich habe sie gefragt, wie ich da vorgehen soll, und sie meinten, es sei alles garkein Problem, und wenn ich mich z.B. im August exmatrikulieren würde und einen neuen Bafög Antrag bei Ihnen stelle, dass dies vollkommen ausreichen würde. Sie begründeten dies damit, dass ich dann ja noch vor dem dritten Semester wechseln würde, und das dann wohl locker gesehen wird.


    Kann ich dem Glauben schenken? Zumal ich in kürze erstmal einen Ferienjob beginnen werde (hab ja nun Zeit ;) ) und dann wohl auch keine Prüfungen schreiben werde. Oder wird man das ohnehin nicht von mir nachgewiesen bekommen wollen?

  • ...also ich hatte mit meinem wechsel nach dem 2. semester auch keinerlei bafög-probleme. ich wusste breits nach dem ersten semester das dieses studium nichts für mich ist und das ich wechseln will. das ging aber nur nach dem 2. semester. so blieb ich halt ein sem. eingeschrieben war aber nicht anwesend... ;)


    beim bafög-amt musste ich dann auch einfach nur besagten 'neigungswechsel' angeben, bzw. sagen das das studium nichts für mich ist und damit war das erledigt. 'scheine' oder ähliches hat die bafög-leute bei mir nicht interessiert...


    perfect1409: lol, ich hab von bioinformatik ->bwl gewechselt... :D

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Ihr macht mir Mut. Das ist schön. Die Frage ist aber noch: Kann ich mich erst im neuen Studiengang anmelden, wenn ich im alten Exmatrikuliert bin? Sicherlich eine dumme Frage, weil die Antwort eigentlich logisch erscheint, aber ich frage dennoch mal.


    Und wie sieht denn dann meine Vorgehensweise aus? Sagen wir mal ab August.


    Exmatrikulieren -> Dem Bafög Amt bescheid geben -> Immatrikulieren -> Dem neuen Bafög Amt bescheid geben?? Oder wie läuft das?

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