Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin musste sich beim Augenarzt eine Brille verschreiben lassen(wegen PC Arbeitsplatz):
Dies tat er auch, daraufhin hat sie bei einem Optiker die Brille nach dem Rezept fertigen lassen. Die Brille kam und das Resultat war, dass sie mit der Brille rein gar nix gesehen hat. Optiker hat die Gläser geprüft, ob sie richtig gefertigt wurden. Sie waren korrekt nach dem Rezept des Arztes gefertigt. Daraufhin hat der Optiker die Augen meiner Freundin vermessen und hat komplett andere Werte festgestellt!!! Der Arzt wurde nochmals aufgesucht und er hat dabei nochmals die gleichen Werte festgestellt, wie auf seinem ursprünglichen Rezept. Er war äusserst unfreundlich und wollte den Fehler nicht eingestehen und weigerte sich auch das seiner Versicherung zu melden, damit meine Freundin die korrekten Gläser ersetzt bekommt.
Daraufhin sind wir zum Anwalt und der hat erstmal gesagt wir sollen die richtigen Gläser erstmal selbst fertigen lassen, damit meine Freundin eine Brille zur Verfügung hat. Brille wurde gefertigt und das Sehen mit der Brille ist perfekt.
Nun zieht sich der Rechtsstreit seit über 2 Jahren, obwohl der Sachverhalt eigentlich glasklar ist und mittlerweile möchte der Rechtsanwalt des Augenarztes einen Sachverständigen.....nun meine Frage: Kann es sein, dass meine Freundin die Kosten für den Sachverständigen vorstrecken muss? Das sind immerhin 400Euro!! Normal müsste das doch auch die Rechtsschutz übernehmen, da sie volle Kostendeckung zugesagt hat.
Weiss hier von Euch jemand vielleicht Bescheid, wie das rechtlich aussieht?
Ich finde das zum brechen, da macht ein Arzt einen ganz offensichtlichen Fehler und will ihn nicht eingestehen....
Zur Qualität des Arztes kann ich noch folgendes sagen....er hat eine schwere, offensichtliche Augenkrankheit meiner Mutter einfach "übersehen"....