Geschenk-Gutschein! Wie lange gültig?

  • Mein Freund hat mir zu Weihnachten einen Gutschein für H&M geschenkt.
    Wert: 75 EURO.
    Er hat diesen Wert nicht eingezahlt.
    Es gab wohl auf deren Homepage ein Ausdruckformular.


    Jetzt hat er mich leider verlassen.
    Habe ich rechtlichen Anspruch auf den Gutschein bzw. dessen Wert?
    Oder kann ich den Gutschein in die Tonne treten?


    grüsse
    Fawlty

    ich bin schwul, na und!?

  • Re: Geschenk-Gutschein! Wie lange gültig?



    Das Schenkunsgversprechen deines Ex-Freundes hätte für das Bestehen von Ansprüchen deinerseits gegen ihn aus dem Schenkungsvertrag der Form der notariellen Beurkundung bedurft.


    Also: Nix is :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Booner beschreibt die rechtliche Seite zutreffend.


    Aber das ist doch eher mehr ein zwischenmenschliches Problem.
    Habt ihr noch freundschaftlichen Kontakt dann frag ihn doch, ob er Dir das Ding noch einlöst.


    Wenn Du das aber nur noch machen willst um ihm eins reinzuwürgen dann vergiss es. Steh da doch einfach drüber...


    Oder hättest Du ernsthaft vorgehabt Deinen Ex deswegen vor Gericht zu ziehen?
    Nicht wirklich oder?


    CH

  • Ciao,


    was die Längen-Gültigkeit angeht:


    Zitat

    In einem rechtskräftigen Urteil des LG München vom 26.10.1995 (Az: 7 0 2109/95) stellte das Gericht fest, dass der Vermerk auf einem Geschenkgutschein: "Gültigkeit 10 Monate" den Verbraucher unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Streng genommen gilt auch für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren.


    Quelle


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat

    Original geschrieben von Vito
    Ciao,


    was die Längen-Gültigkeit angeht:


    Der Threadersteller meint aber eine andere Länge bzw. er meint eigentlich gar nicht 'Länge' sondern 'Rechtsanspruch', da der saubere Ex geschickterweise einen Blanko-Gutschein verschenkt hat! :cool: :eek: :D

    Zitat

    Er hat diesen Wert nicht eingezahlt.
    Es gab wohl auf deren Homepage ein Ausdruckformular.


    Es geht also nicht um den Anspruch gegenüber Hannes&Maier, sondern um den Anspruch gegenüber dem Ex, bei dem NATÜRLICH! nichts mehr zu holen sein wird.
    Manche Leute buchen sowas auch einfach unter 'Lebenserfahrung' ab.... :rolleyes: ;)

  • Den "Trick" sollte man sich merken.


    Wenn eine Beziehung in den letzten Zügen liegt und dann dummerweise Xmas/Geburtstag/Jahrestag kommen einfach nicht gedeckte Gutscheine verschenken.


    Wäre mir das doch eher eingefallen. ;)


    Juhu, ist die Welt doch verdorben. :rolleyes:


    Wenn er schon so dreist ist und dich zu Weihnachten derart "verarscht" kannst du es wahrscheinlich auch vergessen das "Geschenk" über die moralische Schiene einzufordern.


    Naja, die 75 EUR werden ja materiell kaume eine Rolle spielen sondern eher gefühlsmäßig schmerzen.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Re: Re: Re: Geschenk-Gutschein! Wie lange gültig?


    Zitat

    Original geschrieben von Lux
    Absolut herrlich


    Dein Smiley hat einen Defekt :p


    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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