@ der_inquisitor:
Ich bin ja nun wahrlich kein Erbrechtsexperte, bewundere hingegen aufrichtig Deine hervorragenden Leistungen in den Zivilrechtsübungen.
Aber irgendwie scheint es, als seien Dir gewisse Grundlagen des Erbrechts unbekannt.
ZitatOriginal geschrieben von der_inquisitor
Dennoch gilt bis zur Annahme, die mitunter Wochen dauern kann, daß solange auch kein Rechtsnachfolger existiert, auch wenn dies später rückwirkend geschieht.
Booner hat Dir doch schon erklärt, daß dem nicht so ist.
Der Erbe erlangt diese Stellung (als Erbe) im Zeitpunkt des Erbfalls. Erbfall und Anfall der Erbschaft fallen (mit einer Ausnahme => ungeborener Erbe) zusammen (s. nur Palandt § 1942, Rdn. 1). Die Annahme vollendet diesen bereits erfolgten Erwerb nur.