ZitatOriginal geschrieben von Marko
[...]Der Vertrag wurde zu Lebzeiten geschlossen und ist und bleibt zunächst auch darüber hinaus gültig - es sei denn in den AGBs wäre eine Klausel, dass der Sterbefall den Vertrag beendet. [...]
Und wer ist nach dem Tod Vertragsgegner? Die Kirche in Vertretung des Himmelreiches?
Natürlich endet jeder Vertrag zunächst mit dem Tod fristlos. So auch ein Mobilfunkvertrag.
Ansprüche der Mobilfunkanbieter gegen den/die Erben halte ich, solange keine außergewöhnlich hohen Schulden angefallen sind, für ausgeschlossen. Ich glaube nicht, daß man einen Erben zur Weiterführung des Vertrages oder aber zur Leistung von Schadensersatz zwingen kann.
Also ich habe nach einem Todesfall letztes Jahr einfach eine Sterbeurkunde in Kopie verschickt und sämtliche Abbuchungen, die nach dem Tod erfolgt sind, zurückbuchen lassen. Das hat kein Mobilfunkanbieter, keine Versicherung, keine Bank oder sonst wer moniert.