Todesfall: Handyvertrag sofort kündbar?

  • Hallöchen,


    wenn der Todesfall eingetreten ist. Reicht dann ein Schreiben + Sterbeurkunde für die sofortige Auflösung des Handyvertrages?


    Über Antworten würde ich mich freuen.


    Mit freundlichen Grüßen
    NGH

  • Ruf am besten die zuständige Hotline an.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Wäre Cellway ePlus + Cellway Vodafone. Na ja, die sind nicht für einen guten Support bekannt. Werde ich das in den nächsten Tagen tun.

  • Re: Todesfall: Handyvertrag sofort kündbar?


    Zitat

    Original geschrieben von News_GmbH
    Reicht dann ein Schreiben + Sterbeurkunde für die sofortige Auflösung des Handyvertrages?


    In der Regel reicht das. Haben wir sowohl selbst als auch schon bei einem Freund genauso gemacht. Wenn der Anbieter daran Zweifel hat, wird er sich schon melden.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    die originale??


    verschick bloss die kopie!


    Man kommt gegen Bezahlung beliebig viele Sterbeurkunden ausgestellt...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Oder halt eine beglaubigte Kopie. Man gibt kein Original aus der Hand und es gilt trotzdem wie die Echte*)... ;)


    *) Ohne Garantie vor juristischen Fallstricken, aber für einen Handyprovider sollte es reichen... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Oder halt eine beglaubigte Kopie. Man gibt kein Original aus der Hand und es gilt trotzdem wie die Echte*)... ;)


    *) Ohne Garantie vor juristischen Fallstricken, aber für einen Handyprovider sollte es reichen... ;)


    Beglaubigung kostet z.B. in Bayern IIRC mittlerweile 10€ (außer beim Pfarrer um die Ecke oder in Schulen, die machen es meist umsonst). Die Sterbeurkunde glaub ich pro Stück nur 7€, ab einer gewissen Anzahl gibt es sogar Rabatt :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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