Hallo,
ich hab mal sowas gehört, dass man sich ein neues Handy aussuchen darf wenn es dreimal repariert oder umgetauscht wurde. Bei meinem SX1 ist dies nun der Fall.
Wisst ihr da genaueres? Und an wen muss ich mich wenden? Bei mir ist das glaub ich auch noch ein Sonderfall, weil ich zwar bei o2 bin, den Vertrag dort aber nicht mit dem SX1 abgeschlossen hab, sondern das SX1 ohne Vertrag gekauft hab. Somit hat o2 ja eigentlich nichts mit dem SX1 zu tun, oder?
Kann ich dann evtl. ein Neugerät direkt bei Siemens geltend machen?
MfG
Maik