Impressum bei privater Homepage

  • Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Den ganzen kram halte ich für Geldschneiderei. Was wenn ich meine page auf nem Ausländischen Webserver hab? Oder die ganzen pages die nicht "aus Deutschland" sind?


    Wem gehört das Internet? Sicher nicht irgendwelchen dämlichen kanzleien.



    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Den ganzen kram halte ich für Geldschneiderei. Was wenn ich meine page auf nem Ausländischen Webserver hab? Oder die ganzen pages die nicht "aus Deutschland" sind?


    Wem gehört das Internet? Sicher nicht irgendwelchen dämlichen kanzleien.


    Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum und auch niemend gehört dies. Das Internet ist u.a. für die Öffentlichkeit zugänglich und somit gelten dort die gleichen Regeln wie das mitteinander auf der Straße und dem Leben. Dies olgt auch für einen Geschäftsmann. Wenn jemand über seine Homepage in der BRD waren verkauft, dann sollte er auch so behandelt werden wie jemand der einen Laden in Deutschland hat. Alles andere wäre (IMHO) eine Benachteiligung im Wettbewerb.


    Aber zurück zum Thema: Muss ich jetzt ein Impressum auch auf meiner privaten ohne Content für die Allgemeinheit Internetseite, ein Impressum anbringen ?

  • :confused:
    ARCOR sagt dazu ja und nein


    Zitat

    Nur bei Homepages, die einen Teledienst darstellen (z.B. Familien- oder Hobbyseiten), entfällt die Kennzeichnungspflicht.


    Zitat

    Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie Ihre private Homepage mit Namen und vollständiger Anschrift kennzeichnen.


    :confused:

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Der weiß wohl nicht, was "geschäftsmäßig" heißt... :rolleyes: Also, noch ne Quelle, vielleicht überzeugt die c't ja mehr als die letzten beiden (auch wenns hier nicht um die Impressumspflicht geht -- der Begriff "geschäftsmäßig" wird richtig definiert) ;)

    Zitat

    Eine der zentralen Begriffsbestimmungen, die erst zu einem recht späten Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens ihren Platz im Gesetz gefunden hat, ist diejenige des 'geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten'. Nach § 3 Ziffer 5 TKG soll darunter 'das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht' zu verstehen sein. Jeder, der nach dieser Definition geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt, ist zum Beispiel zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und unterliegt grundsätzlich auch Überwachungsmaßnahmen durch die Regulierungsbehörde.


    Quelle: http://www.heise.de/ct/96/10/050/, Hervorhebung von mir.


    [small]Irgendwie erinnert mich der Thread an die Diskussion mit dem Zonk und den Gewinnwahrscheinlichkeiten... Manche Dinge sind einfach falsch, egal wie oft man sie wiederholt ;-)[/small]

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