Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    EDIT: Pech, ich hatte den "Zitat"-Button schon angeklickt, bevor Du Deinen Beitrag geändert hast. :D


    Kein Problem, du hattest mich ja zurecht korrigiert. Mir ist aber in der Zwischenzeit das RVG wieder "eingefallen" :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Mit streuen hat der Kerl es nicht so.


    Schau aber erst mal in Deinen Mietvertrag. Oftmals ist dort geregelt, dass das Befreien des Geländes von Schnee und Eis Sache der Mieter ist.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Trauma:


    In einem Mieterbund bist Du nicht zufällig? Da ist oftmals automatisch eine Rechtsschutz dabei...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Trauma:


    In einem Mieterbund bist Du nicht zufällig? Da ist oftmals automatisch eine Rechtsschutz dabei...


    Die sich aber in diesem Fall eher als unnütz erweisen würde, da ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung mit dem Mietrecht (und damit dem Mieterrechtsschutz) nix zu tun hat. :)


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Schau aber erst mal in Deinen Mietvertrag. Oftmals ist dort geregelt, dass das Befreien des Geländes von Schnee und Eis Sache der Mieter ist.


    In diesem Mietvertrag steht nichts davon, das der Mieter dafür verantwortlich ist. Allerdings auch nicht, wer nun eigentlich :( .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Die sich aber in diesem Fall eher als unnütz erweisen würde, da ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung mit dem Mietrecht (und damit dem Mieterrechtsschutz) nix zu tun hat. :)


    Gruß,
    Martin


    Würde ich pauschal so nicht stehen lassen. Der Bezug zum Mietrecht ist schon da, wenn anzunehmen wäre, dass der Vermieter einer ihm obliegenden Pflicht, deren Ausführung auch dem Mieter zu Gute kommt, nicht nachkommt und der Mieter dadurch einen Schaden erleidet.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Naja, Danke für Eure Unterstützung. Werde ich morgen mal 'ne Runde zum Anwalt drehen.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Was mir gerade durch den Kopf geht: Wird die Treppe gemeinschalftlich genutzt oder hast nur Du diese ?


    Wenn die Treppe Mietgegestand ist wäre man doch selbstverantwortlich. Oder irre ich ?


    MFG

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