Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?

  • Re: übernimmt Rechtsschutz?


    Zitat

    Original geschrieben von Klose1
    Zählt meine Forderung aus einem Internetgeschäft( Ich:Kunde, Debitor: Händler) auch zu Vertragsrecht?


    Das schon, aber für die bestehende Forderung bekommst du keinen Versicherungsschutz mehr, der gilt dann erst für zukünftige Dinge.

  • Ich hatte im Juli 2003 einen Gerichtstermin, die Klagen wurden beidseitig zurückgezogen.


    Jetzt erhalte ich vom damaligen Anwalt ein Schreiben:


    ,, in vorgenannter Angelegenheit hatten wir Ihnen mit Schreiben vom 25.07.2003 unsere Kostennote über 750 Euro übersandt.


    Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensksoten in Höhe von 118 Euro durch die Gegenseite erstattet, so dass wir uns erlauben, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, diesen Betrag auf unsere Gebührenforderung zu verrechnen.


    Wir haben Sie daher zu bitten, den Restbetrag in Höhe von 632 Euro bis spätestens 31.Mai 2005 auf eines unserer Konten zu überweisen. "



    Der Anwalt war heute nicht zu erreichen. Damals hatte er mir gesagt, dass wenn keine Rechnung kommt, ich nichts zu bezahlen hätte, und ich habe ja auf meine Rechtschutzversicherung hingewiesen. Diese Aktuelle Schreiben, das ich euch komplett wiedergegeben habe, kommt merkwürdigerweise von seinem Kollegen, quasi dem Big Boss in dieser Kanzlei, der aber damals mich nicht vor Gericht vertrat. Ich habe eben einen dritten Kollegen von denen ( nur der war zu erreichen ) angerufen und gebeten,dass der anderer ursprüngliche Anwalt mich anrufen soll und schreiben soll, wie diese Rechnung überhaupt zu Stande kommt. Ich sehe nicht ein, das jetzt zu zahlen, bin mir der Rechtlage aber nicht sicher, weil ich damals nichts schriftliches erhalten habe. Man sollte doch keinem Anwalt trauen, der sagt, du brauchst nichts zu zahlen, wenn nichts kommt, immer besser schriftlich bestätigen lassen und gut aufheben. Na ja ist eben passiert.


    Ist er im Recht, nach fast 2 Jahren eine Rechnung zu stellen ?



    Vielen Dank für eure Ratschläge, TT war meine erste Station !


    Grüße

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • Hast Du die Kostennote (Rechnung) vom 25.07.2003 denn tatsächlich nicht erhalten? Falls Du sie bekommen haben solltest (und lt. dem von Dir ziteirten Schreiben gibt es ja scheinbar eine solche), so hat der Anwalt, der Dich vertreten hat, ja nichts unwahres gesagt - da eben damals eine Rechnung gestellt wurde.


    Oder habe ich Dich jetzt irgendwie falsch verstanden?

  • Doch ich habe die Rechnung damals erhalten, mich über die Höhe natürlich gewundert und dem Rechtanwalt gesagt, ich sei doch Rechtschutz versichert. Er sagte mir, er werde mit meiner Rechtschutzversicherung reden und wenn die nächsten Tage von ihm keine Rechnung mehr kommt, bräuchte ich nicht zu zahlen. Jetzt kommt die Rechnung nach 2 Jahren! Ist das eigentlich dann nicht verjährt? Ich meine warum hat er die Rechnung nicht viel früher geschickt, und das ist noch nicht mal der richtige Anwalt, quasi sein Chef. Ich weiß nicht, ob es damals von meiner Rechtschutzversicherung eine Zahlung an ihn gab, sollte ich mal da anrufen?


    Er hat sich übrigens noch nicht gemeldet.


    Grüße

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  • http://www.juraxx.com/
    Kleiner Tip : Mal schauen, ob die ein Büro in der Nähe haben.
    Hier vor Ort sind sie, und ich bin persönlich recht begeistert.
    Keine großartige Terminabsprache nötig, anrufen und vorbeikommen.
    Vor allem haben die eine Preisliste bezüglich Erstberatung aushängen, man kann dann entscheiden, ob es einem das Wer ist, wenn ich mich recht entsinne, geht das hier vor Ort mit 35 oder 40 Euro los.

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