Herstellergarantie von einem Jahr

  • Zitat


    Nokia bestätigt beschränkte Herstellergarantie von einem Jahr.


    Händler muss für zweites Jahr selber haften


    Wie uns Händler mitteilten, verschickte der führende Handy-Hersteller Nokia letzten Freitag eine Information an Händler, in der nochmal die derzeit gültige Hersteller-Garantie von einem Jahr bekräftigt wurde. Da Händler beim Verkauf an Endverbraucher seit Anfang des Jahres per Gesetz verpflichtet sind, zwei Jahre Garantie zu geben, muss der Händler für das zweite Jahr selber einstehen. ...


    Quelle: teltarif


    Den Rest der Meldung habe ich im Zitat mal weggelassen, da teltarif offensichtlich nicht in der Lage ist zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung zu unterscheiden. Trotzdem ist die Meldung IMHO ein ganz schöner Hammer und könnte so manchen Händler arg in die Bredouille bringen, bis hin zum Konkurs.


    Gruß


    muli

  • das aber nicht ungewöhnlich, die wenigsten hersteller geben doch wirkliche 2 jahre garantie. es gilt laut gesetz ja nur ein jahr garantie und ein weiteres jahr gewährleistung. das wird von den meisten nur immer falsch erzählt/verstanden.

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaywalkerXX
    das aber nicht ungewöhnlich, die wenigsten hersteller geben doch wirkliche 2 jahre garantie. es gilt laut gesetz ja nur ein jahr garantie und ein weiteres jahr gewährleistung. das wird von den meisten nur immer falsch erzählt/verstanden.


    In Deutschland gibt es zwei Jahre Gewährleistung, wenn ein Endkunde ein Gerät erwirbt. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Händler dem Kunden nachweisen muss, dass das Gerät keinen Defekt hat. Danach hat der Kunde die Beweislast.
    Zusätzlich ist noch zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Gewährleistung regelt der Gesetzgeber (in D jetzt 2 Jahre), Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers bzw. Herstellers, die auch vom Händler / Hersteller frei gestaltet werden kann.
    Zwischen Vollkaufleuten (also Händlern) sieht es anders aus, dort kann durchaus die Gewährleistung beschränkt werden (anders als bei Verhältnis Endkunde - Händler).


    Gruß,
    Xian

  • Das würde ich auch gern mal genauer erklärt haben! Weil ich das nicht wußte hab ich bei meiner praktischen Abschlußprüfung nur 92 statt 100 Punkte gekriegt.:mad:

    Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer

  • Lux:


    Antwort steht über Deinem Posting.


    Die Gewährleistung ist das gesetzlich geregelte Recht, das Dir Gewährleistungsrechte (Midnerung, Wandelung/Rücktritt vom vertrag, ggf. Schadensersatz) zugesteht.


    Die Garantie ist eine freiwillige, nicht gesetzliche "Gewährleistung", wenn man so will.


    Für Dich macht das keinen Unterschied nach 8 oder 14 Monaten als Verbraucher:


    2 Jahre lang muss der Händler, vereinfacht gesagt, Dir gewährleisten, dass alles funzt (es sei denn, Du hast Dein Gerät selbst zerschossen :D ).


    Die Garantie (hier im Beispiel 12 monate) interessiert aber den Händler, da er für den Fall, dass Du Gewährleistungsrechte gegen ihn geltend machst, die Garantie vom Hersteller in Anspruch nehmen will. Die hat er aber nach 14 Monaten nicht mehr.


    Für Dich als Verbraucher ist das also alles egal, weil Du den
    g e s e t z l i c h e n Anspruch auf Gewährleistung hast.


    Der Händler hat in Deinem Beispiel nach 14 Monaten also das Nachsehen, weil die f r e i w i l l i g e Garantie des Herstellers nur 12 Monate gilt.

  • Ach ja, um es vielleicht zu verdeutlichen:


    Diese Regelung gilt ja erst seit dem 1.1.02.


    Das alte Schuldrecht macht es noch deutlicher:


    Dort musste der Händler nur 6 Monate Gewährleistung geben.


    Aus Kundenservice haben aber viele eine darüber hinausgehende, feriwillige Garnetie gegeben, oft 2 Jahre.


    Heisst: die ersten 6 Monate hat man auf das Gesetz gepocht (Gewährleistung), danach auf die zusätzliche Garantie (freiwillig vom Händler).


    Alle Klarheiten beseitigt?

  • Aber betrifft Gewährleistung nicht nur Fehler, die von "vornherein" da waren? Und das muss nämlich der Endverbraucher beweisen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Aber betrifft Gewährleistung nicht nur Fehler, die von "vornherein" da waren? Und das muss nämlich der Endverbraucher beweisen.


    Ist doch schon oben gepostet, die ersten 6 Monate die Vermutung, dass Fehler von vorneherein da, danach Beweislast beim Verbraucher bei der Gewährleistung.

  • Anzumerken wäre noch, daß die Herstellergarantie für den Endverbraucher u.U. trotzdem auch interessant sein kann. Z.B. dann, wenn der Händler inzw. pleite ist und man somit keine Gewährleistungsrechte mehr geltend machen kann, wohl aber ggf. einen Garantieanspruch gegen den Hersteller. Desweiteren sind oft auch solche Dinge wie Softwareupdates u.dgl., die man in Service Centern machen läßt (denen gegenüber man ja keinerlei Gewährleistungsansprüche hat) über die Herstellergarantie geregelt. Wenn z.B. ein Hersteller sagt, er macht einem während der z.B. einjährigen Garantie alle SW-Updates for free, dann ist das eine freiwillige Zusicherung, die allerdings mit der Gewährleistung nichts zu tun hat und die man auch gegenüber dem Verkäufer nicht einfordern kann (sondern eben nur durch vom Hersteller autorisierte Service Centers).


    Desweiteren kann man Gewährleistung und Garantie natürlich auch insofern nicht gleichsetzen, als der "Leistungsumfang" unterschiedlich ist. Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB klar geregelt, die Herstellergarantie kann dagegen vom Hersteller im wesentlichen nach Gusto festgelegt werden. Z.B. kann der Hersteller grundsätzlich eine Wandlung ausschließen und ausschließlich Reparaturen anbieten. Außerdem verlängert sich eine Herstellergarantie nicht, wenn z.B. repariert wurde. Bei Instandsetzungen auf Gewährleistungsbasis ist das anders.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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