zul. Geschwindigkeiten bei LKW

  • Re: Re: zul. Geschwindigkeiten bei LKW


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das heißt das Gerät wiegt unter 7,5 T und darf daher genauso schnell fahren wie ein PKW da es nicht als LKW klassifiziert wird.


    Moin !


    Schee waers :D


    Ich bin 5 Jahre lang LKW gefahren und weiss deshalb zu berichten:
    Autobahn 80 km/h
    Landstrasse 60 km/h


    Bei ca. 10km/h drueber is es meist nicht sonderlich tragisch, alles da dann drueber ist meist ziemlich boese. Auch sollte man immer bedenken, WAS man da grade faehrt, ein 7,5 Tonner hab absolut gar nix mehr mit nem PKW zu tun. Z.B. ist schon alleine eine Druckluftbremse eine heftige Umstellung, wenn Du's nicht gewohnt bist.
    Ich nehm mal an, dass das Teil nen grossen Kofferaufbau hat (haben die meisten Verleihteile), dann vergiss auch die höhe nicht ! Haben meist knappe 4m !!


    Trotzdem, viel Spass damit :D


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ich weiß nicht genau was das für ein LKW ist. Ist jedenfalls ein Mercedes Arctos (hab ich das korrekt geschrieben). Ich glaub, das kleinste Koffervariante. Auf jeden Fall über 3,5 Tonne.
    Hat ein Koffer mit dem Lift (weiß jetzt nicht, wie das heißt, hab grad Blackout :rolleyes: ).


    cu Floh;)

  • Und was du vielleicht auch noch beachten solltest:


    Der Tacho eines LKWs zeigt dir die exakte Geschwindigkeit an, die du gerade fährst. Das ist nicht wie bei einem PKW mit einer gewissen Toleranz.


    Und die Ladungssicherung!
    Du bist als Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich, und sollte es zu einem Unfall kommen und durch deine unsachgemässe Ladunssicherung werden Personen verletzt, bzw. mehr Sachschaden, musst du grade stehen!
    Also schwere Sachen ganz nach vorne ganz an die Boardwand, damit sie bei einem schnellen Bremsmanöver nicht durch den ganzen Laderaum schießen und evtl. dich im Führerhaus erschlagen!




    Zitat

    ... über 7,5 Tonnen ist ein LKW Führerschein nötig, frag mich aber nicht welcher, früher wars die Klasse 2.


    B --> PKW (bis 3,5t)
    BE --> PKW mit Anhänger (mehr als 750 kg)
    C1 --> LKW bis 7,5t
    C --> LKW mit Anhänger bis max. 750 Kg
    CE --> LKW mit Anhänger (unbegrenzt)


    Kölly (der vor drei Monaten C & CE gemacht hat.)

  • Hallo zusammen!


    Mit einem 7,5-Tonner darfst Du ganz klar nur 80km/h auf der Autobahn fahren, wie ja hier auch schon richtig geschrieben wurde.


    Wichtig ist aber auch, daß Du eine Diagrammscheibe einlegst! Wenn Du mit einem 7,5-Tonner privat unterwegs bist, bist Du zwar von der Lenk-/Ruhezeitenpflicht befreit, jedoch mußt Du bei einem Unfall die Diagrammscheibe vorlegen können. Ohne Diagrammscheibe unterwegs zu sein, kostet meines Wissens erheblich und gibt Punkte.


    Gruß!
    J

  • @Easykiller... du meinst Actros. Nein das ist der grosse der MB Reihe. Ein Atego ist der kleinste.


    80km/h auf der Autobahn/Bundesstrassen und 60 auf den Landstrassen sind erlaubt. Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei dem kleinen Hupfer ja noch keiner drinne. Also mein Brummi 43 to. Heizöltanker fährt 87km/h bevors abriegelt.ich bin auch noch nie kontrolliert worden. Theoretisch ist das schnellere Fahren kein Problem. Aber


    1. bist du so wie es raushöre noch nie so ein Teil gefahren also bist noch unsicher. Denk an die Länge! Ausholen ist sehr wichtig. Sonst biegste jede Ampel um.


    2. ... Fahr mit Hirn und vorsichtig. Beim LKW fahren darfst du keinen Stress haben. Es steht viel zu viel auf Spiel. Man kann damit ne Menge Schaden anrichten---- meist mit Todesfolge.

  • Zitat

    Original geschrieben von Justin
    Wichtig ist aber auch, daß Du eine Diagrammscheibe einlegst! Wenn Du mit einem 7,5-Tonner privat unterwegs bist, bist Du zwar von der Lenk-/Ruhezeitenpflicht befreit, jedoch mußt Du bei einem Unfall die Diagrammscheibe vorlegen können. Ohne Diagrammscheibe unterwegs zu sein, kostet meines Wissens erheblich und gibt Punkte.


    Gruß!
    J


    Ich denke, das macht der LKW-Vermieter schon, oder?
    Für wieviel Km reicht diese Scheibe? Muß ich es vielleicht bei der 1100km-Strecke (550km hin und nochmal 550km zurück) die Scheiben mal wechseln?
    Was wird alles auf der Scheibe erfasst?
    Das mit Pause checke ich nicht so ganz. Angenommen die reine Fahrtzeit (ohne Pause und Pipi) beträgt 7Stunden. Wieviel Pause muß ich mindestens machen? Ich werd sowieso bei einer McD***** Pause machen. :rolleyes: Reicht das?


    cu Floh;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andyy23


    Das stimmt so nicht ganz, du darfst mit dem neuen EU- Füherschein nur Fahrzeuge fahren, bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
    Mit dem alten Führerschein darfst du bis 7,5 Tonnen fahren. Erst über dem Gewicht brauchst du den LKW Führerschein.


    MfG


    Auch das stimmt nicht ganz.
    Mit alten Führerschein (Klasse 3) darf man maximal 18 Tonnen fahren :eek:


    Und zwar einen 7,5 Tonner mit einem Anhänger der
    a)einachsig ist (also diese Doppelachsen wo die Räder nicht weiter als 99cm sein dürfen)
    b)maximal das 1,5fache der Zugmachine wiegt (also 10,5 Tonnen)


    Somit darf man Züge mit 3 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen bewegen (7,5 + 10,5).


    Bin schon öfter mal 7,5 Tonner gefahren, um Freunden beim Umzug zu helfen. Macht mir auch total Spaß. Aber 7,5 Tonner + Anhänger finde ich schon fast selber unverantwortlich (wenn man bedenkt, daß man normalerweiße nur einen PKW bewegt)
    Aber schön zu wissen, daß man es darf :)


    MfG.
    der_Osmane

  • Zitat

    Original geschrieben von EyesKiller
    Ich denke, das macht der LKW-Vermieter schon, oder?
    Für wieviel Km reicht diese Scheibe? Muß ich es vielleicht bei der 1100km-Strecke (550km hin und nochmal 550km zurück) die Scheiben mal wechseln?
    Was wird alles auf der Scheibe erfasst?


    Moin !


    Zu eins: Den Vermieter interessiert es einen (tschuldigung!) Dreck, ob Du mit Tachoscheibe oder ohne fährst. Laß Dich also von ihm einweisen, wie rum die Scheibe herein muß, wie man eine Zweite (für den zweiten Fahrer) einlegt und wie man beschriftet. Ansonsten frag' jemanden, der sich damit auskennt. Zur Not Deinen "Freund und Helfer", die Polizei.


    Zu zwei: Die Scheibe "reicht" für 24 Stunden. Wie viele Kilometer Du in dieser Zeit abspulst wird man dann sehen. Natürlich die gesetzlichen Lenk- und Pausenzeiten beachten!


    Zu drei: Auf die Scheibe mußt Du den Namen, das Datum, die bei Fahrtantritt aufdem Tacho angezeigten km und den Abfahrtsort, sowie den Zielort eintragen. Der Fahrtenschreiber zeichnet automatisch Deine Geschwindigkeit zu jedem Zeitpunkt der Fahrt auf. So werdenauch Deine Pausen erfaßt und können von der Polizei ausgewertet und evtl. beanstandet werden.


    Wish you Watt...
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Zitat

    Original geschrieben von EyesKiller
    Rechtsupweg:
    Puh... das klingt stark nach "Big Brother is watching you!". :(


    Moin !


    Neeh ! So war das nu nicht gemeint!


    Ich wollte nur kurz und sachlich auf Deine Fragen antworten. Sollte aber bestimmt nicht böse oder von oben herab klingen!


    Ich find' ja gut, daß Du dich wenigstens vorher schlau machst und nicht einfach so losbösselst !


    Bin in Zukunft etwas vorsichtiger bei meinen Antworten - versprochen!


    Wish you Watt...
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

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