Neuer Garantieanspruch 2 Jahre?

  • Um das final beantworten zu können, müsste man nach wie vor wissen, ob hier nun die Herstellergarantie oder die Händlergewährleistung zum Tragen kam.


    Scan doch mal den Schriebs ein, den Du unterschrieben hast.


    Außerdem wichtig: Hast Du über den Tausch des Gerätes einen Beleg bekommen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die Antwort würde mich jetzt auch noch mal interessieren. Früher bin ich immer davon ausgegangen, dass wenn ich ein neues Gerät bekomme (wegen defekt des alten innerhalb der Garantiezeit), dass ich dann auch wieder eine neue Garantie habe. Nun ist es einem Bekannten von mir mit seinem Auto passiert, dass der Motor kaputt gegangen ist. Glück im Unglück, er hatte noch genau 3Tage Garantie und der Motor wurde kostenlos getauscht. Er hat mir dann gesagt, dass es auf den neuen Motor definitv keine neue Garantie gibt. Und afair hatte er damit sogar recht. Bei einer kostenpflichtigen Reperatur bekommt man Garantie, aber bei einer kostenlosen nicht! Sonst könnte es ja wirklich zu einer ewigen Garantie kommen. Wobei es sogar Produkte damit gibt bzw. gab (lebenslange Herstellergarantie).


    Alles ohne Gewähr
    Ralf


    EDIT: Habe gerade den verlinkten Thread von oben gelesen. Dort steht es auch so drin.

    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.
    (Dieter Hildebrandt)

  • Zitat

    Original geschrieben von ralfs77
    Bei einer kostenpflichtigen Reperatur bekommt man Garantie, aber bei einer kostenlosen nicht! Sonst könnte es ja wirklich zu einer ewigen Garantie kommen. Wobei es sogar Produkte damit gibt bzw. gab (lebenslange Herstellergarantie).


    Da musst du schon differenzieren: Eine kostenpflichtige Reparatur (z.B. außerhalb der Sachmängelhaftungs- bzw. Garantiefrist) stellt einen Werkvertrag dar, welcher den Werkunternehmer eigenständig zwei Jahre lang für die Mangelfreiheit des Werkes haften lässt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Und bei einer kostenlosen Reparatur, die aufgrund der Sachmängelhaftungsfrist (gesetzliche Gewährleistung) durchgeführt wurde, hat man ebenfalls erneut 2 Jahre ges. Gewährleistung auf die reparierte Sache.


    Der Motortausch wurde aber mit Sicherheit aufgrund der freiwilligen Herstellergarantie kostenlos getauscht, und da gibt es nix.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    Außerdem wichtig: Hast Du über den Tausch des Gerätes einen Beleg bekommen?


    Nein, ich habe keinen Beleg über den Tausch bekommen. klimajacke

  • Damit hat sich das Thema für Dich eh erledigt.


    Egal ob nun Gewährleistung oder Garantie:
    Ohne einen entsprechenden Beleg/Rechnung mit neuem Datum wirst Du nicht in der Lage sein im Schadensfall irgendwelche Rechte geltend zu machen.


    Spätestens wenn Du mit Deiner alten Rechnung bei MM auftauchst werden die Dir sagen: 2 Jahre sind um.
    Ohne neuen Beleg auch keine neue Gewährleistung/Garantie


    CH

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