Neuer Garantieanspruch 2 Jahre?

  • Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Das habe ich nicht. Der MM hat darauf bestanden, eine Reparatur durchführen zu lassen. Vielleicht ist es wirklich so, daß kein erneuter Garantieanspruch besteht. Aber ich denke immer noch so, neues Gerät neue Garantie. Ich müßte ja wenigstens für die die 2 Tage und die Reparaturzeit eine neue Garantiezeit bekommen. Das wird heute bestimmt ein lustiges Verhandeln im MM. Wenn sie mir nicht entgegen kommen, also der MM, oder direkt der Hersteller, nehme ich den neuen Sat-Receiver und verticke ihn gleich für gutes Geld :D. Abnehmer gibts genug :cool:. Ich laß mich mal überraschen. klimajacke


    Also mal von vorne: Du bist zum MM, also deinem "Verkäufer" des Geräts, hast den Mangel reklamiert, und wolltest ein mangelfreies Gerät bzw. eine Reparatur durch MM?


    Dann hast du MM einen Reparaturauftrag erteilt?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Kann es nicht sein, dass ein Händler selber entscheiden kann, ob er den vorhanden Gewehrleistungszeitraum weiterlaufen lässt, oder die 2 Jahre Gewährleistung neu beginnen?


    Bei mir wars aml so: Meine GraKa war kaputt. Da hab ich die zur Reperatur abgegeben und nach 6 Wochen eine neue bekommen.Als ich die abgeholt habe, bekam ich eine neue Rechnung, mit der neuen S/N der neuen Karte (war eine Austauschkarte die ich bekam).


    Allerdings wars zu anderen Reperaturen, dass sich nur der Gewehrleistungszeitraum um die Zeit der Mängelbeseitigung verlängerte.


    :confused:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Also mal von vorne: Du bist zum MM, also deinem "Verkäufer" des Geräts, hast den Mangel reklamiert, und wolltest ein mangelfreies Gerät bzw. eine Reparatur durch MM?


    Dann hast du MM einen Reparaturauftrag erteilt?


    Ich wollte ein fehlerfreies Gerät (Austauschreceiver) direkt vom MM mitnehmen, aber MM hat auf die Reparatur bestanden und jetzt haben die es die wochenlang herausgeschoben, MM kann aber bestimmt nichts dafür, es liegt wohl eher an der Firma Strong. klimajacke

  • Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Ich wollte ein fehlerfreies Gerät (Austauschreceiver) direkt vom MM mitnehmen, aber MM hat auf die Reparatur bestanden und jetzt haben die es die wochenlang herausgeschoben, MM kann aber bestimmt nichts dafür, es liegt wohl eher an der Firma Strong. klimajacke


    Gut. Dann lag deinerseits eindeutig ein Nacherfüllungsverlangen ggü. MM vor, du hast MM also im Rahmen deiner Mängerechte in Anspruch genommen mit der Folge, dass die Verjährungsfrist deiner Ansprüche aus Sachmängelhaftung ("Gewährleistungsfrist") bei dem raparierten bzw. ausgetauschten Gerät (zumindest bezüglich des gerügten Mangels) neu zu laufen beginnt, vgl. § 212 I Nr. 1 BGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Gut. Dann lag deinerseits eindeutig ein Nacherfüllungsverlangen ggü. MM vor, du hast MM also im Rahmen deiner Mängerechte in Anspruch genommen mit der Folge, dass die Verjährungsfrist deiner Ansprüche aus Sachmängelhaftung ("Gewährleistungsfrist") bei dem raparierten bzw. ausgetauschten Gerät (zumindest bezüglich des gerügten Mangels) neu zu laufen beginnt, vgl. § 212 I Nr. 1 BGB.


    Du scheinst richtig zu liegen. Allerdings macht mich der Hinweis vom ADAC etwas stutzig. Klick


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Vielleicht ist es wirklich so, daß kein erneuter Garantieanspruch besteht. Aber ich denke immer noch so, neues Gerät neue Garantie.


    Hi,


    eine Herstellergarantie bekommst Du nicht geschenkt ! Diese Leistungen des Herstellers kaufst Du mit Erwerb eine Produktes. Du könntest sogar soweit gehen und dem Hersteller sagen daß Du das Produkt 10% günstiger kaufst und auf Garantieleistungen verzichtest. Wäre denkbar und auch möglich. Den eines ist klar: Service kostet und ist in jedem Produkt mit eingerechnet.


    Und wenn Du nun im Rahmen der Herstellergarantie ein neues/anderes Produkt bekommst dann hast Du ja nichts dafür bezahlt. Und somit auf das Gerät natürlich auch keine „neuen Ansprüche“. Denn ein eventuell möglicher Tausch im Rahmen einer Garantieabwicklung wird bei der Preisgestaltung des Herstellers (!) mit einberechnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Gut. Dann lag deinerseits eindeutig ein Nacherfüllungsverlangen ggü. MM vor, du hast MM also im Rahmen deiner Mängerechte in Anspruch genommen mit der Folge, dass die Verjährungsfrist deiner Ansprüche aus Sachmängelhaftung ("Gewährleistungsfrist") bei dem raparierten bzw. ausgetauschten Gerät (zumindest bezüglich des gerügten Mangels) neu zu laufen beginnt, vgl. § 212 I Nr. 1 BGB.


    Das kannst Du immer noch nicht sicher wissen, solange Du nicht weißt, welchen Schriebs er dort unterschrieben hat. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das kannst Du immer noch nicht sicher wissen, solange Du nicht weißt, welchen Schriebs er dort unterschrieben hat. ;)


    Mit Sicherheit kann man von hier aus gar nichts sagen, dafür soll er zum RA seines Vertrauens gehen.


    Jedenfalls erklärt derjenige, der seinen Verkäufer wegen eines Mangels an der Kaufsache auffordert, ihm eine mangelfreie Sache gleicher Art zur Verfügung zu stellen, aus der Sicht eines objektiven und verständigen Dritten sein Verlangen nach Nacherfüllung, indem er eine Ersatzlieferung verlangt.



    Dabei eine (Hersteller)Garantieabwicklung anzunehmen wirkt langsam abwegig. V.a., da nichtmal angesprochen wurde, dass eine solche überhaupt (noch) besteht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Daran habe ich inzw. zugegebenermaßen auch Zweifel, denn es fanden sich im Web in der Tat keine Hinweise darauf, dass dieser Hersteller eine freiwillige 2jährige Garantie übernehmen würde.


    Wenn dem so ist, und wenn der MM eine kostenlose Reparatur angeboten hat, dann liegen dem Ganze natürlich die entsprechenden Regelungen des BGB zugrunde. Dass der MM sich eigentlich darauf hätte berufen können, dass der Kunde nachweisen muss, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, ist zwar nach wie vor zutreffend, allerdings wäre es dann jetzt IMHO zu spät dafür, wenn sie nun schon eine kostenfreie Reparatur zugesagt haben.


    Wenn das alles so ist, dann hat klimajacke jetzt natürlich ganz andere Möglichkeiten. So muss er z.B. keine wochenlange Reparatur hinnehmen, sondern könnte dem MM eine Frist zur Aushändigung des Gerätes setzen und bei fruchtlosem Verstreichen den Kaufvertrag wandeln (was er aufgrund der langen Zeit schon längst hätte machen können). Weiterhin hätte er dann auf die durchgeführte Reparatur wiederum eine 2jährige Gewährleistungsfrist. Bei einem Tauschgerät bezöge sich dies natürlich auf das komplette Gerät.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich habe jetzt ein neues unbenutztes Gerät bekommen, habe ich nun auf dieses Gerät eine neue 2-jährige Garantie,- oder Gewährleistungsfrist oder nicht? klimajacke

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