Neuer Garantieanspruch 2 Jahre?

  • Es geht hier bei diesem knapp 2 Jahre alten Sat-Receiver ganz sicher nicht um Mängelrechte gemäß BGB. klimajacke hat die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, und die verlängert sich, wie schon gesagt wurde, nicht.


    Hätte klimajacke die gesetzl. Gewährleistungspflicht des MMs in Anspruch nehmen wollen, so hätte er dies a) sagen müssen, und b) hätte er (wenn der MM-Mitarbeiter nicht gerade zu den ganz Blöden gehörte ;) ) auch beweisen müssen, dass der Defekt an seinem Receiver schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es geht hier bei diesem knapp 2 Jahre alten Sat-Receiver ganz sicher nicht um Mängelrechte gemäß BGB. klimajacke hat die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, und die verlängert sich, wie schon gesagt wurde, nicht.



    So?


    Zitat


    Hätte klimajacke die gesetzl. Gewährleistungspflicht des MMs in Anspruch nehmen wollen, so hätte er dies a) sagen müssen, und b) hätte er (wenn der MM-Mitarbeiter nicht gerade zu den ganz Blöden gehörte ;) ) auch beweisen müssen, dass der Defekt an seinem Receiver schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.


    Woher nimmst du, dass klimajacke sagte, er wolle den Hersteller auf sein Garantieversprechen und nicht MM wegen Mängelhaftung in Anspruch nehmen?


    Er ist immerhin zum Verkäufer des Gerätes gelaufen und wird dort nach Reparatur geschrien haben. Ob MM das im Hintergrund über den Hersteller abwickelt ist für die Nacherfüllung i.R.d Mängelrechte herzlich wurscht.


    Woher weißt du überhaupt, dass für Produkte der Fa. Strong eine Herstellergarantie besteht? Dafür ist der Sachverhalt zu dünn...


    Du willst weiterhin nicht im Ernst behaupten, dass der Verkäufer nicht auch ohne den vom Käufer erbrachten Nachweis des Vorliegens eines Sachmangels nacherfüllen kann?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ...


    Hi,


    Zitat

    Du willst weiterhin nicht im Ernst behaupten, dass der Verkäufer nicht auch ohne den vom Käufer erbrachten Nachweis des Vorliegens eines Sachmangels nacherfüllen kann?


    Kann schon, muß er aber nicht.


    ...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Und wie bringst du dies



    Zitat

    Für eine Leistung (Reparatur) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, die also unentgeltlich aufgrund der Sachmängelhaftung erbracht gibt wird es keine Gewährleistung bzw. die Gewährleistung wird nicht verlängert, d.h. es gilt noch der (Rest-)Gewährleistungszeitraum des urspr. Teiles/Autos.


    mit der Wertung des § 212 I Nr. 1 BGB in Einklang?




    Das war aber nicht die Frage...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Woher nimmst du, dass klimajacke sagte, er wolle den Hersteller auf sein Garantieversprechen und nicht MM wegen Mängelhaftung in Anspruch nehmen?


    Weil er das selber gesagt hat. ;)

    Zitat

    Er ist immerhin zum Verkäufer des Gerätes gelaufen und wird dort nach Reparatur geschrien haben. Ob MM das im Hintergrund über den Hersteller abwickelt ist für die Nacherfüllung i.R.d Mängelrechte herzlich wurscht.


    Keineswegs. Es ist übliche Praxis, dass Verkäufer (insbes. größere Märkte wie der MM) über ihre Serviceabteilungen auch Reparaturen annehmen, die auf der Grundlage der Herstellergarantie abgewickelt werden. Die Tatsache, dass ich mit meinem defekten Gerät im MM in der Reparaturabteilung aufschlage, impliziert für sich genommen keineswegs, dass ich den Händler bzgl. seiner Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen will.

    Zitat

    Woher weißt du überhaupt, dass für Produkte der Fa. Strong eine Herstellergarantie besteht? Dafür ist der Sachverhalt zu dünn...


    Wie gesagt - klimajacke hat ja selbst von der Garantie gesprochen... ;)

    Zitat

    Du willst weiterhin nicht im Ernst behaupten, dass der Verkäufer nicht auch ohne den vom Käufer erbrachten Nachweis des Vorliegens eines Sachmangels nacherfüllen kann?


    Kann schon, aber er muss nicht. Und er wäre schön blöd, wenn er es täte. Und wie wir alle wissen: Blöd ist der MM ja eben gerade NICHT... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • @ Big Blue:


    Aber du wirst doch hier nicht das erwarten, was du sonst so häufig kritisierst: Die korrekte Unterscheidung eines Rechtslaien zwischen Sachmängelhaftung und Garantie? ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • In diesem speziellen Fall habe ich die "möglicherweise" (aber nicht erwiesenermaßen) vorhandene Unwissenheit von klimajacke mal ausnahmsweise in meinem Sinne interpretiert... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    In diesem speziellen Fall habe ich die "möglicherweise" (aber nicht erwiesenermaßen) vorhandene Unwissenheit von klimajacke mal ausnahmsweise in meinem Sinne interpretiert... :D


    Ok. Dann warten wir nun auf klimajacke. Ich habe mich ja auch nicht festgelegt :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es geht hier bei diesem knapp 2 Jahre alten Sat-Receiver ganz sicher nicht um Mängelrechte gemäß BGB. klimajacke hat die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, und die verlängert sich, wie schon gesagt wurde, nicht.


    Hätte klimajacke die gesetzl. Gewährleistungspflicht des MMs in Anspruch nehmen wollen, so hätte er dies a) sagen müssen, und b) hätte er (wenn der MM-Mitarbeiter nicht gerade zu den ganz Blöden gehörte ;) ) auch beweisen müssen, dass der Defekt an seinem Receiver schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.


    Das habe ich nicht. Der MM hat darauf bestanden, eine Reparatur durchführen zu lassen. Vielleicht ist es wirklich so, daß kein erneuter Garantieanspruch besteht. Aber ich denke immer noch so, neues Gerät neue Garantie. Ich müßte ja wenigstens für die die 2 Tage und die Reparaturzeit eine neue Garantiezeit bekommen. Das wird heute bestimmt ein lustiges Verhandeln im MM. Wenn sie mir nicht entgegen kommen, also der MM, oder direkt der Hersteller, nehme ich den neuen Sat-Receiver und verticke ihn gleich für gutes Geld :D. Abnehmer gibts genug :cool:. Ich laß mich mal überraschen. klimajacke

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!