Neuer Garantieanspruch 2 Jahre?

  • Hi Leute. Mein Satellitenreceiver der Firma Strong ist 2 Tage vor Ablauf der 2-jährigen Garantie kaputt gegangen. Ich habe das Gerät beim Kundendienst von MM in Reparatur gegeben. Die Reparatur sollte nur 2 bis 3 Wochen dauern, nun sind allerdings schon 9 Wochen vergangen. Ich habe bei der Reparatur-Hotline des MM angerufen und gefragt wo mein Gerät bleibt. Das Gerät ist nicht mehr zu reparieren wurde mir gesagt. Ich soll jetzt ein neuen Receiver bekommen, genauer gesagt den Nachfolger von meinem defekten Receiver. Habe ich bei dem neuen Satellitenreceiver auch eine 2-jährige Garantiezeit? Kann ja sein, daß das neue Gerät nach einer Woche einen Defekt hat. Der Hotliner sagte, für das neue Gerät habe ich keinen Garantieanspruch. Ist das so rechtens? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Freue mich auf eure Antworten. Danke für die Hilfe. klimajacke

  • prinzipiel ist es bei mir immer so gewesen das du auf ein Neu gerät 2Jahre Garantie hast.(EDIT vom Gesetz her hast du auf ein neu gerät egal ob es ein Garantie austausch war oder sonstwas 2Jahre Garantie ab Rechnugnsdatum bzw bestätigung das du ein neugerät bekommen hast da deins kaputt war).
    Da du ein neues Gerät mit neuer seriennummer bekommst gilt auch erst ab dem Tag die Garantiefrist von 2Jahren.
    So wars jedenfalls bei 2 von meinen Handys und einigen Computerteilen.
    Korrigiert mich wenns nicht stimmt aber ich bin der Meinung das du auf das neugerät jetzt 2Jahre Garantie ab erhalt bzw Rechnungsdatum(die neue SN muss vermerkt werden) hast.

  • Glaube ich eigentlich nicht, daß Du da nochmal 2 Jahre Garantie drauf kriegst. Immerhin hast Du für das neue Gerät ja nichts bezahlt, sondern es per Garantie bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mrblond
    Glaube ich eigentlich nicht, daß Du da nochmal 2 Jahre Garantie drauf kriegst. Immerhin hast Du für das neue Gerät ja nichts bezahlt, sondern es per Garantie bekommen.


    Aber die Garantie des alten Geräts ist abgelaufen. Was mache ich wenn das neue Gerät einen Defekt hat? Dann stehe ich mit leeren Händen da. klimajacke

  • Zitat

    Original geschrieben von coolermaster


    vom Gesetz her

    Auch Dir sei die Suche und viiiel Lesen empfohlen :), denn Du scheinst den Unterschied zwischen garantie und Gewährleistung nicht zu kennen...


    Ist nicht böse gemeint, aber wilde Vermutungen ohne Grundlage bringen hier keinen weiter.

    Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Aber die Garantie des alten Geräts ist abgelaufen. Was mache ich wenn das neue Gerät einen Defekt hat? Dann stehe ich mit leeren Händen da. klimajacke

    Das wäre beim alten Gerät kein Stück(!) anders gewesen...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • wie gesagt bei mir war es immer so das ich dann auf das neue gerät auch garantie hab.
    klimajacke:
    Hmm versuch doch mal den Baren wert rauszubekommen. Dann könntest du ein neues kaufen.
    Aber ich bin trotzdem der Meinung das du auf ne veränderte Rechnung(neues Gerät) auch die Werksgarantie hast.
    Wie gesagt sollte ich falsch liegen sorry

  • Sachte sachte...


    Wie Sebastian schon andeutete Garantie hat nichts mit gesetzl. Gewährleistung zu tun.


    Daher gilt für diese freiwilligen Garantieleistungen, dass sich der Hersteller für den Garantiezeitraum (also hier 2 Jahre) dafür verpflichten will, dass das Gerät läuft.
    Dies bedeutet nicht, dass sich eine Garantie bei einem defekt bzw. austausch auch dann wieder auf das neue Gerät erstreckt.


    Mit Ablauf der 2 Jahre ab erstmaligen Kaufdatum ist die Garantieverpflichtung erloschen.


    Rein logisch gedacht ja auch zu verstehen, sonst könnte es passieren dass ein Hersteller über 20 Jahre immer wieder in die Plficht genommen wird.


    Daher also:
    Keine neue Garantie für das Austauschgerät
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Mit Ablauf der 2 Jahre ab erstmaligen Kaufdatum ist die Garantieverpflichtung erloschen.


    Rein logisch gedacht ja auch zu verstehen, sonst könnte es passieren dass ein Hersteller über 20 Jahre immer wieder in die Plficht genommen wird.


    Daher also:
    Keine neue Garantie für das Austauschgerät
    CH


    So isses :). War seinerzeit bei meinem guten alten SL 45 nicht anders, 2 Monate vor Garantieablauf hat es den Geist aufgegeben, hab ein neues bekommen mit einem Restgarantiezeitanspruch von 2 Monaten minus der Austauschzeit.


    Ist ja auch irgendwie sinnig, anonsten würde ja der Hersteller quasi ein unendliche Garantie gewährleisten (kleines Wortspiel :))

  • Korregiert mich falls ich falsch liege, aber nehmen wir mal an es würde ein Bauteil ersetzt und zwei Wochen nach der Reperatur ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen und das gleiche Bauteil geht wieder kaputt. War da nicht mal was dass auf das ausgetauschte Bauteil (nicht auf das ganze Gerät) eine Gewährleistung gilt?
    Also bei meinem Auto ist das so gewesen: Nach Ablauf der Garantie ( gleiche Zeit wie Gewährleistung) war die Zündspule defekt und wurde auf meine Kosten erneuert. Zwei Wochen später war die wieder hin und ich bekam kostenlos ne neue (die jetzt zum Glück schon ne Weile läuft). Das machen die doch sicherlich nicht weil die mich so lieb haben, oder? :D


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Mmh, sollte es hier tatsächlich um Mängelrechte gehen, sieht § 212 I Nr. 1 BGB das ganze aber anders...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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