Hi!
Ich brauche Rat für folgenden Fall ![]()
In unserer Wohnung mußten wir nach der Kündigung die Türen streichen. Diese sind jedoch in so einem schlechten Zustand (nicht unsere Schuld, sondern die Türblätter waren uralt), dass sie vom Mieter ausgetauscht werden. Für das Streichen der Türen, welches wir jetzt nicht selbst machen dürfen verlangt er insgesamt 285€. Ist so etwas zulässig? In unserem Mietvertrag stand nur etwas über Schönheitsreperaturen.
Danke für jeden Tip und jede Info.