Softwareupdate: Garantie - Gewährleistung - Kulanz?

  • Vor ein paar Tagen war ich im CSC Shop, Grosse Bahngasse 18, 74072 Heilbronn um ein Softwareupdate durchführen zulassen.


    Das Software-Update war nötig geworden, da die Version 6.1 der PCSuite das Nokia 6100 nur mit der neuesten Firmware ansprechen kann. (steht irgendwo hier in einem anderen Treat).


    Die Mitarbeiter verweigerten aber ein kostenloses Update einzuspielen mit der Begründung sie müßten Updates nur innerhalb eines Jahres nach Kauf kostenlos machen. (das Handy wurde am 20.08.2003 gekauft, Rechung hatte ich dabei)


    Ich habe schon sehr viele Nokia Handys gehabt und immer wurden Updates innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf kostenlos durchgeführt.


    Auch auf Kulanz war nichts zu machen :-(


    Wurde da was geändert? Oder hatten die einfach keine Lust?


    Gruß Oli

  • Nein, in der Praxis verfährt Nokia weiterhin nach diesem Prinzip. Ob dies jedoch juristisch auf stabielen Beinen steht ist eine andere Frage. Ich vertrete die Ansicht, dass die 1-jährige Garantie in erster Linie nicht ab dem Kauf des Geräts zu rechnen ist, sondern ab derm Zeitpunkt des SW-Updates. Denn was mach ich wenn ich das Handy im 12. Monat gratis mit einer sch...ss SW updaten lasse, jedoch nach Ablauf der von Nokia angegebenen Garantiezeit eine bessere SW auf den Markt kommt. Meines Erachtens hast Du als Kunde - aufgrund der fehlerhaften Ware - ein Anrecht auf eine neue SW.



    Vergleichsbeispiel: Du kaufst Dir beschädigte Bodenfließen bei OBI. Du bringst die Ware zurück und lässt Dir - mit der Annahme, dass es sich um gute Fließen handelt - neue Bodenflißen geben. Es stellt sich jedoch heraus, dass auch diese kaput sind. Auch diese bringst Du zurück und lässt sie Dir im Rahmen der Garantie austauschen. Diese Prozedur wiederholt sich jedoch 1 Jahr lang, und plötzlich sagt OBI: stecken sie sich ihre kaputen Fließen sonst wo hin, denn die 1-jährige Garantiefrist ist abgelaufen.


    Ich hoffe Du verstehst anhand des obigen Beispiels worauf ich hinaus will. Der Verkäufer kann Dir doch unmöglich im 12. Monat ein mangelhaftes Produkt anbieten und ein Monat später behaupten, dass Dir ein Gratis-Tausch nicht zusteht, weil die Garantiefrist abgelaufen ist.


    Gruss

  • Firmwareupdates sind innerhalb eines Jahres kostenlos. nur so kenne ich es und keine ahnung ob es mal anders war.

    Gruß
    Tom

  • Das es so ist hat ja auch niemand bestritten. Es stellt sich nur die Frage ob dieses Verfahren juristisch abgesichert ist. Schau Dir mal obiges Beispiel an, dann verstehst Du auch warum. ;)



    Gruss

  • Guten Morgen!


    Ich denke es sieht so aus: Innerhalb des ersten Jahres läuft ein SW-Update immer auf Garantie! Zumindest, wenn die alte Software fehlerhaft ist. Wenn sie funktioniert, könnte das auch im Rahmen des Händlers liegen (Kulanz), aber die meisten machens ja einfach, weil es in der Regel kein Problem mit Nokia gibt.


    Im zweiten Jahr greift die Gewährleistung und die Beweispflicht wechselt! Das heißt, du musst nachweisen, dass die neue Software auch fehlerhaft ist und das auch schon zu einem Zeitpunkt innerhalb des ersten Jahres war!


    Wenn die neue Software, die jetzt fehlerhaft ist, auch schon "damals" (also im ersten Jahr) existiert hat, hat sich ja nichts an ihr geändert, sprich: Sie war damals auch schon fehlerhaft. Also sollte das Ganze über Gewährleistung machbar sein und du müsstest trotzdem ein kostenloses Update erhalten.


    So zumindest meine Vermutungen.


    phone-freak: Die Garantie greift immer ab Kaufdatum, nie ab dem Zeitpunkt des Updates.


    mfG kingpulp

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-freak
    Du kaufst Dir beschädigte Bodenfließen bei OBI. Du bringst die Ware zurück und lässt Dir - mit der Annahme, dass es sich um gute Fließen handelt - neue Bodenflißen geben. Es stellt sich jedoch heraus, dass auch diese kaput sind. Auch diese bringst Du zurück und lässt sie Dir im Rahmen der Garantie austauschen. Diese Prozedur wiederholt sich jedoch 1 Jahr lang, und plötzlich sagt OBI: stecken sie sich ihre kaputen Fließen sonst wo hin, denn die 1-jährige Garantiefrist ist abgelaufen.


    Ich hoffe Du verstehst anhand des obigen Beispiels worauf ich hinaus will. Der Verkäufer kann Dir doch unmöglich im 12. Monat ein mangelhaftes Produkt anbieten und ein Monat später behaupten, dass Dir ein Gratis-Tausch nicht zusteht, weil die Garantiefrist abgelaufen ist.


    Gruss


    Das ist so nicht korrekt! Ich arbeite bei einer großen IT-Firma und hab täglich mit Garantie, Gewährleistung etc. zu tun. Wenn ein Kd. ein defektes Gerät meldet, was noch 1 Woche Garantie hat und bekommt ein Austauschgerät, dann hat das Austauschgerät auch nur noch 1 Woche Garantie! Wenns nach 2 Wochen auch kaputt geht, hat er pech gehabt. Sonst könnte ja jeder 1x im jahr sein Gerät austauschen lassen und hätte praktisch lebenslang Garantie...

    Nokia 6630: No Branding - No Trouble

  • Die gesetzliche Verankerung der Garantiepflicht seitens des Verkäufers müsste doch zum Schutze des Kunden bestehen. Demnach sollte ich als Kunde solange Garantie erhalten bis ich vom Verkäufer ein fehlerhaftes Produkt bekommen habe. Ich denke, dass ich als Kunde nach Zahlung des Kaufpreises ein Anrecht darauf habe.


    Also wenn mir eine Woche vor Ablauf der Garantie-/Gewährleistungsfrist das Gerät - zB aufgrund eines Konstruktions- oder SW-Fehlers kaput geht - und ich dafür ein Austauschgerät bekomme, dann sollte das Austauschgerät mindesten 1 Jahr fehlerfrei funktionieren, damit der Verkäufer aus seiner Garantie-/Gewährleistungspflicht rauskommt. Falls dies nicht der Fall ist habe ich - genau wie Du schon angedeutet hast - die Arschkarte gezogen. Dies kann jedoch nicht im Sinne der der gesetzlich - und meiner Ansicht nach zum Schutze des Kunden - festgelegten Garantie-, bzw. Gewährleistungspflicht liegen.



    Gruss

  • Ausserdem ist eine Garantie/Gewährleistung meiner Ansicht nach Produktbezogen. Also wenn ich ein Tauschgerät bekomme, müsste ich dafür die selbe Garantie bekommen, wie für das erste Gerät. Ist irgendwie logisch, zumindest für mich.

  • Sicherlich logisch, aber ist so gesetzlich nicht geregelt...
    Außerdem sind Garantie und Gewährleistung 2 Paar Schuhe ;)

    Nokia 6630: No Branding - No Trouble

  • :) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.
    Nur die Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

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