Softwareupdate: Garantie - Gewährleistung - Kulanz?

  • Könnte jemand den auf die Garantie/Gewährleistung bezogenen Gesetzestext in diesen Thread hineinzitieren? Dies könnte endlich Klarheit verschaffen. ;)

  • Benutz bitte die Suche, die Garantie - Gewährleistungsnummer ist schon x-fach besprochen worden.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Den Gesetzestext hab ich nicht zur Hand, aber das Posting vom Handydoctor trifft den Nagel voll aufn Kopp :top:

    Nokia 6630: No Branding - No Trouble

  • So ich hab jetzt dazu mal dem NSC in Heilbronn geschrieben.
    Mal schaun, was da zurück kommt...


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich besitze ein Nokia 6100 (Seriennummer: 3514512080XXXXX) mit dem ich soweit auch ganz zufrieden bin.
    Leider wird dieses Handy von der neuesten Nokia PCSuite 6.41 nur unterstützt, wenn es mit der neuesten Software (V 5.80, laut Auskunft von Nokia) ausgestattet ist. Siehe auch http://www.nokia.de/de/service…/produkte/6100/57004.html


    Wäre ein Update kostenfrei bei Ihnen möglich?
    Kann ich das Handy gleich wieder mitnehmen?
    Die Rechung vom Kauf (20.08.2003) kann ich gerne mitbringen.


    Mit freundlichen Grüßen"


    *************


    Hier auch gleich die Antwort:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    da die Nokia GmbH auf Mobiltelefone 12 Monate Garantie gewährt und diese laut Ihren Angaben überschritten ist, kann ein Software-Update leider nicht kostenfrei erfolgen. Die Kosten für ein Update liegen unverbindlich bei 35€.


    Gerne können Sie Ihr Gerät bei uns abgeben, aufgrund der Vielzahl von Reparaturen in unserem Haus, können Sie jedoch nicht darauf warten. Eine Rücksendung per Post ist möglich.


    Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben


    mit freundlichen Gruessen


    i.A. Sabine Gimbel"


    --> SIEHT ALSO WOHL EHER SCHLECHT AUS...

  • Auch wenn es in einem anderen Tread steht hier die Erläuterung zur Garantie und Gewährleistung:


    Garantie: Freiwillige Garantieleistungen des Hersteller. Dieser diktiert diese nach eigenem ermessen. Diese sind gültig sofern einzelne Passagen nicht gegen „die allgemeinen Sitten verstoßen“. Die Herstellergarantie ist im Wortlaut in der BDA abgedruckt oder unter http://www.nokia.de zu finden. Du kannst diese Garantie überall dort in Anspruch nehmen wo der Hersteller vertreten ist. Unabhängig vom Fachhändler wo das Produkt gekauft wurde. Durch Inanspruchnahme der Garantie bleibt die Gewährleistung unberührt. Der Hersteller führt eine Reparatur (Dazu gehören auch Updates) oder einen Tausch nach eigenem Ermessen durch. Das kannst Du nicht beeinflussen. Innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kannst Du das Gerät so oft du willst reparieren oder tauschen lassen. Die Garantiezeit verlängert sich nicht. Denn die Herstellergarantie „kaufst“ Du mit dem Erwerb des Gerätes. Durch einen kostenlosen Tausch oder Reparatur verlängert sich das somit nicht.


    Gewährleistung: Gesetzlich geregelt und betrifft die Partner des Kaufvertrages. Du hast 24 Monate Anspruch hierauf. Mit dem Unterschied: Das gilt nur zwischen den Partner des Kaufvertrages. Also Dir und deinem Verkäufer. Es gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kauf. Der Gesetzgeber geht davon aus das ein Mangel, welcher innerhalb den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, von Anfang an besteht. Somit hast Du die Möglichkeit einer Wandlung, Reparatur oder Minderung gegenüber deinem Verkäufer. Nach dem 6 Monaten (und den restlichen 18 Monaten) dreht der Gesetzgeber den Spieß um: Du mußt gegenüber dem Verkäufer nachweisen das der Mangel von Anfang an vorliegt. Andernfalls kann dieser (muss aber nicht) Gewährleistungsleistungen ablehnen. So viel zum Thema „Schutz des Kunden“. Das neue Gewährleistungsgesetz ist eher zum Schutz des Handels gedacht.


    Verlängerung von Leistungen: Wenn Du eine kostenpflichtige Reparatur erhälst (z.B. das Display ist wegen Sturz gebrochen) dann hast Du ab dem Tag der Reparatur auf das reparierte Bauteil (display) eine erneute Gewährleistung gegenüber der Werkstatt welche die Reparatur leistete.


    Mods: Wenn das unnötig war zu erklären, dann einfach löschen J

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-freak
    Das es so ist hat ja auch niemand bestritten. Es stellt sich nur die Frage ob dieses Verfahren juristisch abgesichert ist. Schau Dir mal obiges Beispiel an, dann verstehst Du auch warum. ;)



    Gruss


    da wir auf die minute gleichzeitig geschrieben haben, hat meine Antwort keinen Bezug auf deinen post, sondern war eine antwort auf den threadstarter.

    Gruß
    Tom

  • Ein Update ist innerhalb der Garantiezeit gratis möglich, nicht innerhalb der Gewährleistungszeit.


    Und sowei ich weiß, gilt die Garantie auf Hardware. Hattet ihr schon mal Garantie auf ein Office-Paket oder so etwas? Nur wenn die CD beschädigt ist, kann man sie tauschen, aber nicht, weil das Programm ab und zu mal abstürzt.


    So lautet meine Auffassung.

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