Zwangstarifumstellung nun auch bei LOOP

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Ich vermute schon, nur braucht o2 darüber niemanden zu informieren, denn es ändert sich so gut wie gar nichts,


    Stimmt, hatte übersehen, dass die Taktung bei der alten mobilen Option auch schon 60/1 ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Ja sicher, nur kann man diese Fußnote so oder so verstehen! Wenn Du 25 Minuten auf einer Loop angerufen wirst, bekommst Du 50 Cent -


    Ist bekannt... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    die allerdings nicht bar auf die Hand oder auf ein Bankkonto, sondern als Guthaben auf die Karte gebucht - genau das besagt die Fußnote, nicht mehr und nicht weniger.


    Nun, dann bin ich mal so frei und interpretiere die Fußnote so, daß eine Barauszahlung zu keinem Zeitpunkt möglich ist bzw. erfolgen wird. Also weder direkt beim "Erwerb" des EM-Guthabens, noch bei einer späteren evtentuellen Sonderkündigkung.


    Mal etwas allgemeiner:


    Der Recht auf Sonderkündigung hat etwas mit dem Grundsatz aus "Treu und Glauben" i.S.v. § 242 BGB zu tun. Mit anderen Worten: die eine Partei muß sich so verhalten, daß der anderen Partei keine Nachteile (zumindest keine weiteren, als bei Vertragsschluß bekannt und allgemein üblich) bzw. Schäden entstehen. Und wenn man EasyMoney nicht ausgezahlt wird, entsteht niemandem ein Vermögensnachteil bzw. Schaden, man hat ja nie etwas für dieses zusätzliche Guthaben ("leichtes Geld" eben, wie der Name schon sagt) aufgewendet/bezahlt (Abschluß eines Genion-Vertrages zwecks Rufumleitung und ISDN-XXL o.ä. zählen da nicht ;)). Wenn man sich eine LOOP-Up Karte gekauft hätte und mit dieser sein LOOP-Konto auflädt, sieht das anders aus.


    EasyMoney ist praktisch ein "Geschenk" von o2 an seine Kunden, geknüpft an die Bedingung, daß man es halt nur auf's LOOP-Konto bekommt und nur mit einer LOOP-Karte verbrauchen kann.


    Du kannst gerne versuchen, das EM von o2 als Barauszahlung zu verlangen, ich bezweifele nur, daß Du (oder überhaupt irgendjemand) damit Erfolg haben wird, auch vor Gericht nicht. Spontan würde mir auch keine AGL einfallen, die hier glatt durchgehen würde. Wenn jemand eine weiß, bitte posten, würde mich sehr interessieren.


    Gruß, Loco!



    P.S.: Im übrigen soll dies nur meine Meinung zum Ausdruck bringen und keinerlei Rechtsberatung darstellen! ;)

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Nun, als Geschenk würde ich EM nicht bezeichen.


    Stellt sich nur die grundsätzliche Frage, über welchen Zeitraum o2 überhaupt im Stande ist, zwischen durch EM erworbenem Guthaben und "regulärem" Guthaben (Voucher, Überweisung, Startguthaben) zu unterscheiden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Nun, dann bin ich mal so frei und interpretiere die Fußnote so, daß eine Barauszahlung zu keinem Zeitpunkt möglich ist bzw. erfolgen wird. Also weder direkt beim "Erwerb" des EM-Guthabens, noch bei einer späteren evtentuellen Sonderkündigkung.


    Du schließt eine Barauszahlung von upgelooptem Guthaben völlig aus, und zitierst zur Begründung eine Fußnote zu EasyMoney. Ich bin der Meinung, daß man genau diese Fußnote auch anders interpretieren kann. Das heißt nicht , daß ich fest davon ausgehe, daß man durch EM zustandegekommenes Guthaben ausbezahlt bekommt, es heißt lediglich, daß ich, im Gegensatz zu Dir, die Möglichkeit nicht ausschließe!


    Zitat


    Du kannst gerne versuchen, das EM von o2 als Barauszahlung zu verlangen, ich bezweifele nur, daß Du (oder überhaupt irgendjemand) damit Erfolg haben wird, auch vor Gericht nicht.


    Nee, kann ich nicht, ich habe keine alte Loop-Karte.
    Daß man vor Gericht damit durchkommt, kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich halte es lediglich für möglich, daß wenn man sonderkündigen kann und wenn o2 daraufhin von sich aus Guthaben auszahlt, dann auch das gesamte GH inclusive EM gezahlt wird. Muß nicht, kann aber!


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Stellt sich nur die grundsätzliche Frage, über welchen Zeitraum o2 überhaupt im Stande ist, zwischen durch EM erworbenem Guthaben und "regulärem" Guthaben (Voucher, Überweisung, Startguthaben) zu unterscheiden.


    Richtig, das kommt noch dazu! Über welchen Zeitraum können sie die Herkunft von Guthaben nachvollziehen, und vor allem: Machen die sich dann wirklich die Mühe? Vielleicht setzen die ja auch irgendwo eine Grenze, z.B. bis 20 Euro Guthaben wird unbesehen ausbezahlt, alles darüber wird geprüft und ein eventuell nachweisbarer EasyMoney-Anteil abgezogen.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Du schließt eine Barauszahlung von upgelooptem Guthaben völlig aus, und zitierst zur Begründung eine Fußnote zu EasyMoney. Ich bin der Meinung, daß man genau diese Fußnote auch anders interpretieren kann. Das heißt nicht , daß ich fest davon ausgehe, daß man durch EM zustandegekommenes Guthaben ausbezahlt bekommt, es heißt lediglich, daß ich, im Gegensatz zu Dir, die Möglichkeit nicht ausschließe!


    Nein, ich schließe nicht völlig aus, daß es möglich ist. Ich bezweifele nur, daß es einen rechtlichen Anspruch darauf gibt. Daß man diese Fußnote anders auslegen kann, ist natürlich möglich, aber auch schon etwas im Bereich des Spekulativen, denn ich bin mir ziemlich sicher, daß o2 das auch so gemeint hat, wie ich das auslege. Da die grammatikalische Auslegung allein oft recht schwach ist, darf man diese teleologische und historische Auslegung nicht vergessen. Heißt nicht, daß ich das gut finde. ;)


    Außer aus dem Wortlaut der Fußnote schließe ich das zudem übrigens noch aus dem Rechtsgedanken, der hinter dem Sonderkündigungsrecht steht.


    Wie gesagt, ich beziehe mich einzig und allein auf das Thema "rechtlicher Anspruch", nicht darauf, was ich persönlich davon halte, was "moralisch" davon zu halten ist oder sogar das, was o2 vielleicht machen könnte. Denen ist viel zuzutrauen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nun, als Geschenk würde ich EM nicht bezeichen.


    Deshalb habe ich es ja in "Anführungszeichen" geschrieben. Kannst es auch Belohnung nennen oder so.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Stellt sich nur die grundsätzliche Frage, über welchen Zeitraum o2 überhaupt im Stande ist, zwischen durch EM erworbenem Guthaben und "regulärem" Guthaben (Voucher, Überweisung, Startguthaben) zu unterscheiden.


    Das ist dann schon wieder was ganz anderes. Einerseits werden Verbindungsdaten ja nach 80 Tagen gelöscht. Andererseits gibt es sicher irgendwo ein back-up. ;) Aber selbst damit wäre die Frage allein ja noch nicht beantwortet.

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Andererseits gibt es sicher irgendwo ein back-up. ;)



    ...bloß nicht bei o2 :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...bloß nicht bei o2 :D


    Dann würden die wohl ein kleines Problem bekommen.


    Irgendwer hier hat mal behauptet er hätte 2.000,- EUR auf seine Karte geloopt. Wenn die bei o2 da nicht nachweisen können, daß das nahezu ausschließlich EasyMoney ist (und soviel bekommt man in 80 Tagen nur schwer zusammen), wird es teuer.


    Wenn man dann allerdings behauptet, das wäre alles "bezahltes" (also durch Cash-Karten erworben usw.) Guthaben, kommt man ohne Zweifel in den strafrechtlich relevanten Bereich (vorausgesetzt, daß man keinen Anspruch auf Barauszahlung des EM hat).


    Gruß, Loco!

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  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Irgendwer hier hat mal behauptet er hätte 2.000,- EUR auf seine Karte geloopt.


    booner hat sogar von Millionen gesprochen! :D


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Bitte bei der Hotline fragen (falls man durchkommen sollte :()


    zu was die Widerspruchshotline laut SMS überhaupt gut sein soll
    wenn man eh nicht widersprechen kann, ob die was wissen
    bezüglich Kündigung oder ob sie einen nur abwimmeln wollen
    und welche Aussage es zu Easy Money gibt.


    Danke MFG


    Ich lass mehrere Telefone per Freisprecheinrichtung laufen und langsam
    geht mir das Gedudel mächtig auf den Seier.


    Bin mir sicher dass die Aktion ein paar Eurofufzig kosten wird aber das
    holen die O2ler mit der 60/1 Taktung schnell wieder rein !

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