Polizei Blitz aus dem fahrendem Auto

  • Zum Thema Motorradfahrer und FOto:


    Lest euch das PDF mal durch...das Ding kann vorne und hinten blitzen...


    Zum Warnen:


    Ich habe das Posting von Muellix so verstanden das die Warnung von ihm war das er den Blitz ausgelöst hat und so die hinter ihm fahrenden "gewarnt" hat.


    AFAIK darf man nicht warnen. Dann kann die REnnleitung auch einen Platzverweis aussprechen.


    Lichthupe darfst du nur in Gefahrensituationen sowie zum "Ankündigen der Überholbereitschaft" nutzen. Das zweitere auch nur wenn du keine Lichtorgel draus machst.


    Also ist strenggenommen auch "Grüssen" ohne Blitzer verboten.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Bei hochgehaltenen Blättern erteilt die Polizei meist einen Platzverweis. ;)
    Lichthupe ist (dafür und andere "Gründe") natürlich nicht erlaubt, aber in Zeiten der Nebelscheinwerfer-Fahrer etc. wundert mich die mangelnde Kenntnis darüber auch nicht mehr :rolleyes:


    edit: wieder zu langsam mit den zwei Fingern gewesen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    ... der Nebelscheinwerfer-Fahrer... ..:


    OT: Dann aber bitte mit Standlicht und Nebelscheinwerfer... ;) #


    Mich regen diese "Autofahrer" auch extremst auf...


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Es kann doch nicht verboten sein andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe zu grüßen/auf irgendwas hinzuweisen oder?
    Hab ich noch nie gehört das die Plolizei sowas macht.


    Doch, ist es ! Ausgenommen das warnen vor einer Gefahrensituation (worunter eine Geschwindigkeitskontrolle *nicht* zählt ;) ) und das ankündigen eines Überholvorgangs *ausserhalb* geschlossener Ortschaften.


    Zitat aus der Strassenverkehrsordnung:


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §16 Warnzeichen


    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    wer sich oder andere gefährdet sieht.


    EDIT: Das alles lernt man doch bei der Führerscheinprüfung, oder :confused:


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Wenn mir einer mit Nebelscheinwerfer entgegenkommt, darf ich ihn dann mit Lichthupe drauf hinweisen?

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Wenn mir einer mit Nebelscheinwerfer entgegenkommt, darf ich ihn dann mit Lichthupe drauf hinweisen?


    NEIN, steht doch oben deutlich.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Eigentlich nein....Aber da würde wohl kein Polizist was sagen...


    Nur ob der entgegenkommende das dann auch kapiert ist fraglich...


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • hi,
    richtig, habe die Schleife samt Blitz ausgelöst und hinter mir die haben sich so erschrocken, dass sie doch glatt langsamer geworden sind :)


    Lichthupe kostet, da nur in Gefahrensituationen erlaubt.


    Aber wer kann es einem verbieten, jemanden mit der flachen Hand mit abgewinkelten Fingern (5=50km/h) zu grüßen, da man dachte, man kennt den...


    Sollte normalerweise auch reichen.


    Und bevor mir jetzt einer der Kopf abreißen will:


    Bei Blitzen vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen mache ich das nicht. Hier finde ich es voll gerechtfertigt!


    greetz
    cm

  • Da war ich schon am schreiben...
    Das is ja der Hammer, die Prols fahren mit Neblern rum und blenden alle entgegenkommenden und ich darf nichtmal zurückblenden :-(

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Da war ich schon am schreiben...
    Das is ja der Hammer, die Prols fahren mit Neblern rum und blenden alle entgegenkommenden und ich darf nichtmal zurückblenden :-(


    Es hat ja niemand gesagt das Nebelscheinwerfer am hellichten tage erlaubt sind.


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §17 Beleuchtung


    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

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