Wenn das wirklich was einmaliges sein sollte - d. h. es ist die EINZIGE Rechnung in diesem Jahr, die Du überhaupt für irgendjemanden schreibst - UND das Honorar € 410,- NICHT übersteigt, dann kannst Du eine Rechnung ohne MwSt ausstellen und musst auch nix versteuern.
Solltest Du grundsätzlich in der Branche weiter tätig werden, hilft alles nix, dann bleibt Dir der Gang zum Ordnungsamt mit allen Konsequenzen (Gewerbeschein, Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, Prüfung der Umsatzsteuerpflicht, Prüfung der Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK usw. etc. pp) nicht erspart.
Du arbeitest doch mit Tim Gladis zusammen, da wundert es mich, dass er Dir das nicht erklären konnte :confused:???