Rechnung schreiben

  • Darf ich als Gelegenheits-Discjockey und ohne Gewerbeschein, Rechnungen ausstellen an Veranstalter die mich buchen?


    Wenn ja, mit oder ohne Mehrwertsteuerberechnung?

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

  • Wenn du es darfst, dann nur ohne MWSt.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Wenn du es darfst, dann nur ohne MWSt.


    Wenn ich darf?????

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

  • Da bin ich mir nicht sicher.
    Normalerweise ist es kein Problem, wenn man als Privatmann ein Objekt verkauft und dafür eine Rechnung schreibt, halt ohne MWSt.
    Ich habe aber keine Ahnung, wie es bei Dienstleistungen aussieht, und als solche würde ich deine Tätigkeit betrachten.
    Der Sinn und Zweck deiner Tätigkeit ist es vermutlich, damit Geld zu verdienen. Und somit müßtest du eigentlich ein Gewerbe anmelden.


    Oder liege ich da falsch?



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Der Sinn und Zweck deiner Tätigkeit ist es vermutlich, damit Geld zu verdienen. Und somit müßtest du eigentlich ein Gewerbe anmelden.


    Das ist so IMHO auch nicht richtig. Man muß schon eine gewisse Summe an Einahmen haben, um dann auch ein Gewerbe zu betreiben. Erst wenn du ein Gewerbe hast, bist du berechtigt die Mehrwertsteuer auszuweisen. Sonst darf man das nicht.

  • Die Frage ist halt, wo die Grenze ist. Die sollte doch jemand hier kennen, oder?

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Früher waren das mal DM 800,- im Jahr, die man gefahrlos "hinzu verdienen" konnte. Alles was darüber hinaus ging, bedurfte der Gewerbeanmeldung.


    Die Mehrwertsteuer (oder lieber Umsatzsteuer) steht nicht ganz auf dem gleichen Blatt. Grundsätzlich ist man verpflichtet, auf seine Umsätze (in Deinem Fall 16 %) Umsatzsteuer zu erheben, und diese dann an das Finanzamt abzuführen. Wenn der Umsatz im Jahr allerdings unter 10.000,- DM bleibt, dann muss man keine Umsatzsteuer ausweisen - kann dann allerdings auch keine Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen geltend machen.


    Beispiel 1 - Du entscheidest Dich, Umsatzsteuer auszuweisen:


    Pro Veranstaltung knöpfst Du den Clubbesitzern € 500,- ab.


    In die Rechnung schreibst Du:


    Honorar: € 500,-
    16 % USt: € 80,-
    ---------------------
    Summe: € 580,-


    500 Euro gehören Dir, 80 Euro gehören dem Finanzamt. Im Gegenzug kannst Du jetzt die Umsatzsteuer aus allen Rechnungen und Quittungen, die im Zusammenhang mit Deinem Job (CD's, Zubehörteile usw.) stehen, von der Umsatzsteuer, die Du an das Finanzamt abführen musst, abziehen.


    Nehmen wir einfach mal an, Du hast 464,- Euro für CD's ausgegeben. Dann heisst das, dass Du von den 80 Euro von oben, jetzt 64 Euro abziehen kannst, und somit nur noch 16 Euro für's Finanzamt übrig bleiben.


    Dein Gewinn beträgt in diesem Fall: 500 Euro Umsatz minus 400 Euro Aufwand => 100,- Euro.


    Beispiel 2 - Du entscheidest Dich, keine Umsatzsteuer auszuweisen:


    Pro Veranstaltung knöpfst Du den Clubbesitzern € 500,- ab.


    In die Rechnung schreibst Du:


    Honorar: € 500,-
    ---------------------
    Summe: € 500,-


    500 Euro gehören Dir.


    Du hast 464,- Euro für CD's ausgegeben.


    Dein Gewinn beträgt in diesem Fall: 500 Euro Umsatz minus 464 Euro Aufwand => 36,- Euro.


    Als Kleinunternehmer kann es also durchaus Sinn machen, auf das Ausweisen der Umsatzsteuer zu verzichten....
    Auf jeden Fall wäre es nie verkehrt, sich darüber mal mit nem Bekannten oder Kollegen, der etwas Ahnung von Steuern hat, zu unterhalten ;).

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Die Frage ist halt, wo die Grenze ist. Die sollte doch jemand hier kennen, oder?


    Die Grenze ab der man Vorsteuerabzugsfähig sein kann, liegt AFAIK bei 15.000 € Umsatz im Jahr - ab welchem Umsatz man "muß" ist mir aber nicht bekannt


    Erst wenn man sich beim Finanzamt für den Vorsteuerabzug entschieden hat, darf man auf Rechnungen auch MwSt. ausweisen (und Vorsteuer abziehen) - vorher nicht.

  • Mit Grenze meinte ich eigentlich, ab wann man ein Gewerbe anmelden muß.


    Johnny B.: Soweit richtig, langsam dämmert es mir wieder. Nur ob die Zahlen aktuell sind?
    Wie auch immer, auf jeden Fall fallen dann noch Gewerbesteuer und Einkommenssteuer an.


    Ruf doch mal ganz unverbindlich beim Finanzamt an, zur Not anonym. Die können dir auf jeden Fall weiterhelfen.



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Jetzt weiß ich erst recht noch nichts genaues auf meine Frage.
    Die Rechnung sollte einmalig sein.
    Ansonsten schreib ich
    DJ Booking 16.09.2002 Honorrar xxx,xx Euro ohne MWST.


    Hats hier im TT keine Steuerberater oder Finanzämtler?

    TT bekommt es seit 2002 nicht auf die Reihe, meinen Benutzernamen von "DJane Bluna" auf "DJ Bluna" zu ändern!

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