Hallo,
im Steuer-Kompass 2004/2005, der der SteuerSparErklärung beilag steht folgendes:
"(...)haben sie sich einen tragbaren Computer (Laptop, Notebook) angeschafft, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass diese fast auschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft und beruflich genutzt werden und erkennt die Aufwendungen zu 100% an (Verfügung der OFD Magdeburg vom 16.4.2002, FR 2002 S.697)(...)"
Heißt das, dass das Finanzamt keinen Nachweis über die berufliche Nutzung bei Notebooks verlangt!? Hat da jemand Erfahrung?