ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bullson
Hallo,
ich würde beim Thema Umzugsgut gerne nochmal nachhaken
Habe gerade ein 40.000,- Auto zu importieren. Die EUst wär in dem Fall egal.
Jedoch würde ich mich gern vor dem Zoll drücken.
Ein guter Bekannter von mir wohnt seit drei Jahren in Chicago. Und zieht bald wieder hier her. Hat aber kein Auto mit her zu nehmen. Könnte der "meinen" Wagen als Umzugsgut mitbrigen? Wären ja schließlich einige gesparte Piepen.
Sonstige Umgehungstatbestände ?
Du fragst also hier nach Ratschlägen wie Du Zoll- und Steuerhinterziehung begehen kannst? :mad:
Nicht nur weil das nicht in Ordnung ist: "egal" ist die EUSt nicht weil Du die nur dann als durchlaufenden Posten behandeln kannst wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Für private Importe funktioniert es nicht.
Für Übersiedlungsgut von Privatpersonen gilt:
- die Ware muß seit mindestens 6 Monaten in Deinem Besitz und in Benutzung gewesen sein
- der Zollbeteiligte muß seinen gewöhnlichen Wohnsitz mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb des Zollgebiets der EU gehabt haben
- der Zollbeteiligte muß Anmeldebestätigung, Miet- oder Arbeitsvertrag im Zollgebiet der EU vorlegen
- die Waren unterliegen für einen gewissen Zeitraum der zollamtlichen Überwachung, d. h. der Zoll kann jederzeit kommen und Kontrolle machen. Man darf die Ware deswegen in dieser Zeit weder verkaufen noch ver- oder beleihen.
Fazit: laß es bleiben. Es ist illegal und Du kommst in Teufels Küche wenn es (was wahrscheinlich ist) auffliegt. Hier geht es immerhin um viel Geld - da schaut der Zoll womöglich doch nach, und wenn das angeblich Deinem Freund gehörende Auto nicht in seinem Besitz ist hat er sich strafbar gemacht - und Du gleich mit.