Vodafone Abstauberaktion

  • Ich habe heute nachmittag mal bei Mobilcom angerufen und folgende Informationen erhalten:


    Die Hotline-Mitarbeiterin meinte, daß es diese Leihgeräte schon einige Zeit nicht mehr geben würde, sie war sich aber nicht hundertprozentig sicher.


    Normalerweise gehen die Geräte nach den 24 Monaten als Eigentum an den Vertragsführer über.


    Das wurde mir jedenfalls irgendwie so ähnlich erzählt.


    In einem alten TT-Thread von 2003, den ich mir heute mal rausgesucht hatte, hat ein angeblicher Mobilcom Mitarbeiter auch erwähnt, daß eine Rückgabe nicht notwendig ist.


    Ich sehe der Sache also ziemlich gelassen entgegen.


    SunnyStar

  • Es ist ja euch eigentlich ao, dass wir das handy als Lagerräumung von sparhandy bekommen haben. Also sollte das handy ja gar nicht vom mobilcom stammen.

    Dennis Thomsen

  • Das spielt glaube ich keine Rolle.


    Maßgeblich ist, daß der Vertrag über mobilcom abgeschlossen wurde.


    Aber ich denke, daß eine Rückgabe nicht erforderlich ist.


    Du kannst ja auch nochmal bei mobilcom nachfragen.


    http://www.mobilcom.de


    Da steht auch irgendwo die Hotline........(01805......)


    SunnyStar

  • Nee anrufen muss nicht sein ;)


    Aber es ist ja so, dass auf dem damiligen Antrag den wir von sparhandy bekommen haben eindeutig draufsteht, dass essich um einen "Nur Karten Antrag" handelt. Naja warten wir mal ab, zwei Jahre sind ja lange hin ;)

    Dennis Thomsen

  • sagt mal... gibt es immernoch leute unter euch, die probleme mit sparhandy.com bzw. handyquelle.com haben??
    langsam wird mir die ganze e-mail-schreiberei an die zu blöd, weil man ja eh keine antwort erhält..
    und telefon kann man ja vergessen.
    bin am überlegen, ob ich die sache einfach meinem anwalt übergebe.
    ich warte schon über ein halbes jahr auf die erstattung der grundgebühr für 2 verträge --> über 100 euro.


    wenn es noch mehr leute gibt, die das problem haben, sollten wir vll eine sammelklage starten.

  • Zitat

    Original geschrieben von kreuzritterdz
    wenn es noch mehr leute gibt, die das problem haben, sollten wir vll eine sammelklage starten.


    Sorry... Aber schon damit disqualifizierst Du Dich ein wenig. Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen! :rolleyes:
    Wenn die Kommunikation nicht funktioniert, such Dir einen Rechtsbeistand und lass Dich von ihm unterstützen... Vielleicht hat hier im Forum jemand schon mal ähnliches durchgeboxt und evtl. auch ein AZ zur Hand, auf das Du Dich berufen könntest... :)

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